Kolumne „Mithulogie“: Mein Unterleib gehört mir?

Hebammen und Sexarbeiterinnen leiden unter neuen Gesetzen. Welche Rolle spielen ihre Rechte im Bundestagswahlkampf?

Ein Friedhof im Gegenlicht

Im Umkreis von 200 Metern Luftlinie von Friedhöfen ist Sexarbeit in Dresden verboten Foto: photocase / Thosa Photo

Es ist eine dieser Fragen, die sich nach Verschwörungstheorie anhören. Warum sind die beiden Berufe, die in den letzten Jahren am meisten gefährdet wurden: Hebamme* und Sexarbeiter*in?

Multiple Choice: Um wie viel Prozent hat sich die Berufshaftpflichtversicherung für Hebammen seit 1981 erhöht?

A) 10 Prozent

B) 100 Prozent

C) 1.000 Prozent

D) 10.000 Prozent

Alle falsch, es sind über 20.000 Prozent. Weil irgendjemand ja das Risiko einer Geburt tragen muss. Was liegt da näher, als dass das diejenigen tun, die erwiesenermaßen dafür sorgen, dass Geburten in Deutschland immer sicherer werden?

Dabei wird es natürlich nicht bleiben, da sich immer weniger Hebammen leisten können, ihre Arbeit weiter zu machen und immer mehr aufgeben. Deshalb berichten Zeitungen von einem neuen Trend: alleine Gebären.

Zu Hause Daumen drücken

Etwas ist faul im Staate Deutschland, wenn sich Frauen entscheiden, ihre Babys lieber ohne professionelle Hilfe auf die Welt zu bringen. Aber ganz ehrlich, wenn ich zwischen Krankenhaus oder zu Hause mit meiner besten Freundin wählen müsste, würde ich auch zu Hause bleiben und die Daumen drücken.

Wie viele Sexarbeiter*innen nach Inkrafttreten des zynisch benannten ProstSchutzGs noch weiter arbeiten können und um welchen Preis, werden wir erst in den nächsten Jahren herausfinden. Neulich teilte ich einen Beitrag auf Gesichtsbuch (andere soziale Medien sind ebenfalls verfügbar): „In Stuttgart wird eine Prostituierte zu 333 Tagen Haft verurteilt, weil sie zu arm ist, um die vom Staat verhängten Geldstrafen zu zahlen.“

Ich liebe Facebook, weil dort Menschen die offensichtlichen Fragen stellen, wie: „Wofür soll die Frau denn eine Geldstrafe bezahlen?“ oder: „Soweit ich weiß ist Prostitution in Deutschland legal, wenn man sich an ein paar Regeln hält.“

Stimmt. Das Problem ist nur, dass diese Regeln nahezu nicht einzuhalten sind. Zumindest in Stuttgart, wo nach dem Motto „Im Rotlicht sollen die Lampen ausgehen“ gerade massiv Bordelle geschlossen werden.

Sex oder Babys

Oder in Dresden, wo die Sperrgebietsverordnung vorsieht, dass Sexarbeit im Umkreis von 200 Metern Luftlinie von Einrichtungen für Kinder verboten ist, sprich: in der Nähe von Kindergärten, Schulen, Tagesmüttern, Jugendfreizeitstätten aber interessanterweise auch Altenheimen, Kirchen, freikirchlichen Hinterhofgemeinden und – mein persönlicher Favorit – Friedhöfen. Schließlich könnten die Toten sonst auf schlüpfrige Gedanken kommen.

Darüber kann man schmunzeln – allerdings nur, wenn man kein*e Sexarbeiter*in ist. So postete eine Bekannte: „Gestern erlebte ich, wie die Leiterin eines anderen Studios in Tränen ausbrach, weil – sie war bisher „sauber“ außerhalb des Sperrgebiets – sich kürzlich eine Tagesmutti mit 3 Babys ein paar Straßen weiter niedergelassen hat.“

Sex oder Babys ist die falsche Frage. Denn sexuelle und reproduktive Rechte bedeuten, die Möglichkeit zu habe, seine eigenen Entscheidungen zu treffen, aber vor allem, Entscheidungsmöglichkeiten zu haben.

Dafür würde ich am Sonntag gerne wählen können.

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Dr. Mithu M. Sanyal, Kulturwissenschaftlerin und Autorin Themen: Sex, Gender, Macht, (Post)Kolonialismus, Rassismus, Wissen schreibt eine regelmäßige Kolumne für die taz "Mithulogie" Bücher u.a. "Vulva" (Wagenbach), "Vergewaltigung. Aspekte eines Verbrechens" (Nautilus.)

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