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: Gleichstellungsjobs sind nur für Frauen vorgesehen

Ein Mann wollte Gleichstellungsbeauftragter in seiner Behörde werden. Das darf laut Gleichstellungsgesetz aber nur eine Frau. Dagegen klagt der Mann – und verliert

Das Neue

Wolfgang Leist kann nicht Gleichstellungsbeauftragter werden. Das entschied am Freitag das Landesverwaltungsgericht in Greifswald. Leist, der Mitarbeiter beim Bürgerbeauftragten in Mecklenburg-Vorpommern ist, hatte geklagt, weil in seiner Behörde nur Frauen Gleichstellungs­beauftragte werden können. Sie können auch nur von Frauen gewählt werden. Dadurch fühlte sich Leist diskriminiert.

Das Gericht argumentierte, dass Frauen nach wie vor strukturell benachteiligt seien. Zum Beispiel seien sie seltener in Führungspositionen zu finden. Dieses Ungleichgewicht soll das Gleichstellungsgesetz korrigieren, weswegen es vorwiegend Frauen im Blick habe und mit Frauen besetzt sein sollte. Eine männliche Benachteiligung konnte das Gericht in dem Fall nicht erkennen und wies Leists Klage zurück.

Der Kontext

Viele Bundesländer, Verwaltungen, Institutionen und öffentliche Einrichtungen ab einer bestimmten Größe schreiben vor, dass nur Frauen diese Aufgabe übernehmen dürfen, um Frauen gleiche Chancen und Rechte einzuräumen.

Gleichstellungsbeauftragte, die gleichermaßen Frauen und Männer im Blick haben, sind aus den Frauenbeauftragten hervorgegangen, die sich ausschließlich um Frauen kümmerten. Die erste kommunale Gleichstellungsbeauftragte wurde 1982 in Köln eingesetzt. Derzeit gibt es laut der Vernetzungsstelle für Gleichberechtigung 1.980 kommunale Gleichstellungsbeauftragte.

Die Reaktionen

„Ich werde weiter von einer Gleichstellungsbeauftragten vertreten, die ich nicht wählen darf“, ärgerte sich Leist nach der Urteilsverkündung. Der Vater zweier Kinder arbeitet seit zwölf Jahren in Teilzeit und findet, dass zumindest Familienfragen ebenso gut von Männern wie von Frauen behandelt werden können und sollten.

Die Konsequenz

Vermutlich werden auch weitere Klagen von Männern, die Gleichstellungsbeauftragte werden wollen, abgewiesen. Leist ist nicht der Erste, der nach einem solchen Posten griff – und ihn nicht bekam. 2013 durfte ein Mann im Ennepe-Ruhr-Kreis nicht Gleichstellungsbeauftragter werden. 2012 erwischte es einen Mann in Berlin, der dort „Frauenvertreter“ werden wollte.

Aber es gab schon Männer, die qua Amt Gleichstellungspolitik betrieben. So prüfte 2017 monatelang ein Mann im Finanzministerium in Sachsen-Anhalt, ob Gesetze Frauen oder Männer benachteiligen. ­Allerdings war er nur eine „Interimslösung“, weil die Gleichstellungsbeauftragte in Rente gegangen war und die neue ihren Job noch nicht angetreten hatte. Mit Armin Laschet, jetzt Ministerpräsident von Nordrhein-Westfalen, war ein Mann sogar mal Frauen- und Familien­minister.

In Nürnberg arbeitet ein Mann bei der Frauenbeauftragten. Matthias Becker ist Fortbildungsreferent für Genderpädagogik und damit prädestiniert für Gleichstellung. Er ist allerdings sogenannter Männerbeauftragter. Simone Schmollack

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