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Nächste Runde im Elbe-Streit

Richterwechsel bringt neue Möglichkeiten

Von Marco Carini

Kommenden Donnerstag und Freitag wird über die vom Hamburger Senat geplante Elbvertiefung erneut Gericht gehalten, in Leipzig vor dem Bundesverfassungsgericht. Verhandelt werden die Klagen der niedersächsischen Städte Cuxhaven und Otterndorf, sowie dreier Jagdverbände und zahlreicher Berufsfischer gegen die geplante Ausbaggerung der Fahrrinne. Bereits im Februar hatte das Gericht über die Klagen mehrerer Umweltverbände verhandelt und kleinere Mängel am städtischen Planfeststellungsverfahren gefunden, die zeitaufwendigere Nachbesserungen notwendig machen.

Nun aber könnte über bereits vom Gericht geprüfte und zugunsten der Planer entschiedene Punkte erneut befunden werden: Sowohl der zuständige Richter wie auch der Berichterstatter des Prozesses, also der Richter, der den Verhandlungsverlauf überwacht, haben gewechselt. „Es ergeben sich neue Chancen, da die neu zusammengesetzte Richterschaft nicht an vorherige Entscheidungen gebunden ist“, glaubt Hamburgs BUND-Geschäftsführer Manfred Braasch, einer der Beteiligten des im Februar abgeschlossenen Klageverfahrens.

Dass bereits behandelte Themen neu entschieden werden könnten, hatte auch das Leipziger Gericht vor einem dreiviertel Jahr betont. Die im Februar vom Gericht attestierten Plan-unzulänglichkeiten wollte die Hamburger Wirtschaftsbehörde bis kommenden März nachbessern – nun drohen weitere Verzögerungen bei der von der Hafenwirtschaft geforderten Ausbaggerung des Flusses.

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