Berliner Körperschaft öffentlichen Rechts: Upgrade für Humanisten

Der Berliner Senat macht den Verband zu einer Körperschaft öffentlichen Rechts. Damit stellt er ihn auf eine Stufe mit den Kirchen.

Ein Kirche

Ab 2018 nicht mehr allein als Körperschaft öffentlichen Rechts: die Kirchen Foto: dpa

BERLIN taz | Der humanistische Verband Berlin-Brandenburg, quasi Stimme der Religionslosen der Stadt, steht fortan auf einer Stufe mit den Kirchen: Der rot-rot-grüne Senat hat am Dienstag beschlossen, dass der Verband ab 2018 als Körperschaft öffentlichen Rechts gilt.

Das hat nicht nur steuerliche Vorteile, sondern ist für den Verband laut Pressesprecher Thomas Hummitzsch „ein historischer Tag“. Seit 1996 hatte sich der Humanistische Verband in Berlin um diesen Status bemüht, war aber stets gescheitert. Die CDU-Fraktion im Abgeordnetenhaus kritisierte die Entscheidung der Landesregierung als „nicht zielführend“.

Der Berlin-Brandenburgische Landesverband ist nach eigenen Angaben die sechste Landesorganisation des Humanistischen Verbands, der zu Körperschaft öffentlichen Rechts wird. Bislang hatten diesen Status bereits Bayern, Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg, Niedersachsen und Hessen. Nach Senatsdarstellung ist der rund 13.000 Mitglieder große Verband ein „seit Jahrzehnten tätiger weltanschaulicher, gemeinnütziger Verein mit großem ehrenamtlichem Engagement“.

Unter seinem Dach arbeiten Hospize, eine Sozialstation, zwei Familienzentren und 24 Kitas. Der Verband organisiert auch Jugendfeiern, quasi als nicht-religiöse Gegenstück zur Konfirmationsfeier bei evangelischen Christen.

Befragt, warum die rot-rot-grüne Landesregierung den Antrag des Humanistischen Verbands anders als Vorgängersenate bewertete, sagte Senatsssprecherin Claudia Sünder: „Es erschien als eine sinnvolle Veränderung.“ Der für Religion zuständige Senator Klaus Lederer (Linkspartei) hatte im taz-Interview über sich gesagt, er sei „kein gläubiger Mensch im religiösen Sinn.“ Ihren Amtseid hatten im Dezember 2016 wie er noch weitere acht von elf Senatsmitgliedern ohne die religiöse Beteuerung „so wahr mir Gott helfe“ geleistet.

Die Kirchen hatten laut Sünder signalisiert, es gebe „keinerlei Bedenken“ gegen den Wunsch des Humanistischen Verbands, Körperschaft öffentlichen Rechts zu werden. Sprecher der evangelischen Landeskirche und des katholischen Erzbistums formulierten es auf taz-Nachfrage gemeinsam so: „Körperschafts-Status ist nicht exklusiv den Kirchen vorbehalten.“

Senatsssprecherin Claudia Sünder

„Es erschien als eine sinnvolle Veränderung“

Die CDU-Fraktion allerdings lehnt den Status-upgrade ab, der beispielsweise von der Körperschaftssteuer und teilweise auch von der Grundsteuer befreit. Nicht jedem Verband, der sinnvolle Arbeit leiste, könne eine Anerkennung wie den Kirchen zu Teil werden, sagte ihre religionspolitische Sprecherin Cornelia Seibeld, die auch Vizepräsidentin des Abgeordnetenhauses ist. Sie lehnte auch die Forderung nach einem humanistischen Feiertag an den Schulen ab. „Hier wird der humanistische Gedanke, der Deutschland mitgeprägt hat, zu einer Anti-Religion genutzt.“

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