Studie über Arbeitsbedingungen: Kein Mindestlohn für Millionen
Für viele Arbeitnehmer steht der Mindestlohn nur auf dem Papier, so eine Studie. Ein Fünftel der Firmen ohne Betriebsrat umgeht das Gesetz.
dpa | Betriebe ohne Betriebsrat und Tarifvertrag unterlaufen nach einer Untersuchung für die gewerkschaftsnahe Hans-Böckler-Stiftung besonders häufig die Zahlung des Mindestlohns. In solchen Firmen erhielten 18,6 Prozent der Beschäftigten nicht den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestlohn, teilte das Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Institut (WSI) der Stiftung am Montag mit.
Das seien mehr als fünfmal so viele wie in Betrieben mit Arbeitnehmervertretung und Tarifvertrag. Dort habe die Quote der Mindestlohnumgehungen 2016 bei 3,2 Prozent gelegen.
Die Studie zieht dennoch ein positives Fazit der Einführung des Mindestlohns im Jahr 2015. Die Bezahlung vieler Geringverdiener habe sich spürbar verbessert. Der Anteil der Beschäftigten mit einem zusätzlichen Anspruch auf Hartz-IV-Leistungen sei von 20 Prozent im Jahr 2014 auf 17 Prozent in 2016 gesunken. Der Mindestlohn beträgt aktuell 8,84 Euro.
Nach den WSI-Daten haben 2016 rund 2,7 Millionen Beschäftigte in Deutschland weniger als den Mindestlohn erhalten, obwohl er ihnen zustand.
Schlupflöcher im Mindestlohngesetz schließen
Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung kommt dagegen bei seinen Berechnungen auf 1,8 Millionen Arbeitnehmer, die 2016 weniger als den gesetzlichen Mindestlohn bekommen haben. Beide Institute haben Daten des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP) ausgewertet, sind dabei aber unterschiedlich vorgegangen.
Verstöße gegen das Mindestlohngesetz kommen laut der WSI-Studie vor allem in Branchen mit vielen Kleinbetrieben und Minijobs vor. So hätten 2016 rund 43 Prozent der Beschäftigten in privaten Haushalten weniger als den Mindestlohn bekommen – wohl weil die Einhaltung dort kaum zu kontrollieren ist. Im Hotel- und Gaststättengewerbe habe die Umgehungsquote 38 Prozent, im Einzelhandel 20 Prozent betragen.
Der Sozialverband VdK forderte, Schlupflöcher im Mindestlohngesetz zu schließen und dessen Einhaltung besser zu kontrollieren. Im vergangenen Jahr mussten Betriebe nach Angaben des Bundesfinanzministeriums Bußgelder in Höhe von mehr als 4,2 Millionen Euro zahlen. Der Zoll hatte rund 2.500 Ermittlungsverfahren eingeleitet, und in jedem zweiten Fall musste der Betrieb zahlen.
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