Debatte um den Paragrafen 219a: Neue Ermittlungen gegen Ärzt*innen

Nach einer Solidaritätsbekundung in der taz für das Recht auf Information über Abtreibungen wurden mehrere Mediziner*innen angezeigt.

Illustration einer Frau im Beratungsgespräch mit einer Ärztin

Weg mit § 219a: Gute Beratung ist für die Patientinnen wichtig Illustration: imago/Ikon Images

BERLIN taz | Gegen mindestens drei Ärzt*innen laufen Ermittlungsverfahren nach einer Solidaritätsbekundung mit einer Kollegin. Die Mediziner*innen aus verschiedenen Bundesländern hatten im November gemeinsam mit Kolleg*innen auf der Titelseite der taz erklärt: „Wir machen Schwangerschaftsabbrüche“.

Grund für die Aktion war der bevorstehende Prozess gegen die Gießener Ärztin Kristina Hänel, die auf der Webseite ihrer Praxis angegeben hatte, dass sie Schwangerschaftsabbrüche durchführt – nach Ansicht der ermittelnden Behörden ein Verstoß gegen den Paragrafen 219a Strafgesetzbuch, der „Werbung“ für Schwangerschaftsabbrüche verbietet.

Die jetzt aus dem selben Grunde angezeigten Ärzt*innen kommen aus Hessen und Nordrhein-Westfalen. In mindestens einem der Fälle steht hinter der Anzeige die Initiative „Nie wieder“ um den Abtreibungsgegner Klaus Günter Annen aus Weinheim. Das geht aus einer Vorladung hervor, die der taz vorliegt.

Es liegt nahe, dass dies auch in den anderen Fällen zutrifft und dass die Anzeigen sich auf die Erklärung in der taz beziehen. Annen drangsaliert seit Jahren Ärzt*innen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen – nicht nur mit Anzeigen. Auf den von ihm betriebenen Webseiten babykaust.de und abtreiber.com listet er diese Ärzt*innen namentlich neben Bildern zerstückelter Embryonen und nennt sie „Tötungsspezialisten für ungeborene Kinder“ und Abtreibungen den „neuen Holocaust“.

Anzeigen auch in Sachsen

Die Anwälte mehrerer der nun Betroffenen haben Akteneinsicht beantragt. Bislang wollen sich die Angezeigten nicht öffentlich äußern, ihre Namen liegen der Redaktion vor. Zudem wurde gegen eine weitere Ärztin aus Sachsen ermittelt. Das geht aus der Antwort auf eine Kleine Anfrage des sächsischen Linkenpolitikers Klaus Bartl an das sächsische Justizministerium vom Ende des vergangenen Jahres hervor, über die zuerst die Sächsische Zeitung berichtet hatte. Beide sächsischen Ärztinnen, die sich an der Aktion beteiligt hatten, geben aber an, bisher keine Nachricht über ein Ermittlungsverfahren erhalten zu haben.

In der Antwort des sächsischen Justizministeriums heißt es, Mitte Dezember sei in drei Fällen wegen des Anfangsverdachts des Verstoßes gegen § 219a StGB ermittelt worden. Bei einem Fall sei der Beschuldigten zur Last gelegt worden, „sich gemeinsam mit 37 anderen Gynäkologinnen und Gynäkologen in der ‚Tageszeitung‘ dazu bekannt zu haben, Schwangerschaftsabbrüche durchzuführen“, heißt es in der Antwort des Ministeriums. Zur Frage, ob das Ermittlungsverfahren noch läuft oder inzwischen eingestellt wurde, war die zuständige Staatsanwaltschaft wegen des Wochenendes bisher nicht zu erreichen.

Bei den zwei anderen Fällen aus Sachsen geht es um die Webseiten von Ärzt*innen. Auch in Hessen wird gegen mindestens eine weitere Ärztin und ihre Kollegin wegen eines Eintrags auf ihrer Website ermittelt. Ihr Anwalt sagte der taz, er habe Mitte Januar eine umfangreiche Verteidigungsschrift vorgelegt. Ob die laufenden Ermittlungsverfahren tatsächlich in Anklagen münden werden, bleibe abzuwarten.

Empörung bei Politiker*innen

„Mit Entsetzen habe ich gehört, dass Kolleg*innen, die sich öffentlich mit mir solidarisiert haben, angezeigt worden sind“, sagte Kristina Hänel der taz. „Gleichzeitig verleugnen selbsternannte ‚Lebensschützer‘ ungestraft die Leiden der Holocaustopfer. Ich würde mich freuen, wenn wir diese Doppelmoral endlich zu einem Ende bringen könnten.“

Auch Politiker*innen reagiert empört. „Wenn gegen Ärztinnen und Ärzte, die sich öffentlich dazu bekennen, dass sie Schwangerschaftsabbrüche machen, wegen des Werbeverbots nach § 219a StGB strafrechtliche Ermittlungsverfahren eingeleitet werden, dann zeigt dies sehr deutlich, dass der Bundestag als Gesetzgeber gefragt ist“, sagte Eva Högl, stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende, der taz.

„Ärztinnen und Ärzte können angezeigt werden, weil sie Solidarität mit einer Kollegin bekunden – das ist ein Skandal“, sagte auch Ulle Schauws, frauenpolitische Sprecherin der Grünen Bundestagsfraktion. „Dass das überhaupt möglich ist, zeigt, dass Paragraf 219a schleunigst aus dem Strafgesetzbuch gestrichen werden sollte. Es muss um mehr Rechtsklarheit gehen und nicht um weniger.“

Initiativen in Bundesrat und Bundestag

SPD, Grüne und Linke im Bundestag wollen den Paragrafen streichen. Sie sehen darin einen Eingriff in das Recht auf Information und auf freie Arztwahl der Frauen sowie in die Berufsfreiheit der Ärzt*innen. Alle drei Fraktionen haben Gesetzentwürfe beschlossen, die die Streichung des Paragrafen vorsehen. Darüber soll am 22. Februar im Bundestag diskutiert werden.

„Wir Grünen möchten, dass Informationsrechte gestärkt und Schwangeren der Zugang zu seriösen, medizinischen und zeitgemäßen Informationen ermöglicht wird“, sagte Schauws. „Wenn Ärzte sich nach § 219a StGB strafbar machen, wenn sie über Abbrüche objektiv informieren und sich öffentlich dazu bekennen, dann verliert § 219a StGB seine Bedeutung als Verbot der Werbung“, sagte Högl. „Ich hoffe, dass es für diese Auffassung eine Mehrheit im Bundestag gibt.“

Auch Vertreter*innen der FDP kritisieren den Paragrafen und sehen mindestens Änderungsbedarf. Die Union will am Paragrafen festhalten. Auch sachliche Information trage zur Verharmlosung von Schwangerschaftsabbrüchen bei, hatte die rechtspolitische Sprecherin der Unionsfraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker, im Interview mit der taz gesagt.

Parallel haben die Länder Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg und Thüringen im Bundesrat eine Gesetzesinitiative zur Streichung des Paragrafen 219a StGB eingebracht. Dieser wird derzeit in den Ausschüssen beraten. Die Linksfraktion im sächsischen Landtag hat die Landesregierung am Donnerstag aufgefordert, sich dem Gesetzesantrag anzuschließen.

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