Berliner AfDler muss Geldstrafe zahlen: Nerstheimer wegen Hetze verurteilt

Der Berliner AfDler hatte Schwule als „degenerierte Spezies“ bezeichnet. Ein Gericht veurteilte ihn nun wegen Volksverhetzung zu 7.000 Euro Strafe.

Kay Nerstheimer

„Degenerierte Spezies“: Kay Nerstheimer im Berliner Abgeordnetenhaus Foto: dpa

BERLIN dpa | Der Berliner AfD-Politiker Kay Nerstheimer ist wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe von 7.000 Euro verurteilt worden. Der 53-Jährige habe auf Facebook Homosexuelle beschimpft und verächtlich gemacht, begründete das Amtsgericht Tiergarten am Dienstag sein Urteil.

Nerstheimer, der als fraktionsloser Parlamentarier im Abgeordnetenhaus von Berlin sitzt, hatte die Vorwürfe zurückgewiesen. Das Urteil entsprach dem Antrag des Staatsanwalts. Der Verteidiger hatte auf Freispruch plädiert und kündigte Rechtsmittel an.

Nerstheimer hatte im Dezember 2014 bei drei Einträgen im Rahmen einer Diskussion auf Facebook unter anderem von einer „degenerierten Spezies“ geschrieben. Mit den Äußerungen in ihrer Gesamtheit habe er die Grenze der Meinungsfreiheit überschritten. Das Gericht verhängte 70 Tagessätze zu jeweils 100 Euro.

Nach der Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus im September 2016 hatte Nerstheimer auf eine Mitgliedschaft in der AfD-Fraktion verzichtet. Umstritten ist der Politiker auch wegen einer früheren Mitgliedschaft in einer vom Bremer Verfassungsschutz 2014 als rechtsextrem und islamfeindlich eingestuften Organisation.

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