SS-Mann bittet um Gnade

Oskar Gröning will sich die Haft gern ersparen

Von Andreas Speit

Die niedersächsische Justizministerin Barbara Havliza muss es nun entscheiden. Am Donnerstag reichte der Anwalt des verurteilten SS-Unterscharführer Oskar Gröning bei der CDU-Ministerin ein Gnadengesuch ein. Im Juli 2015 hatte das Landgericht Lüneburg den heute 96-Jährigen wegen Beihilfe zum Mord in 300.000 Fällen im Vernichtungslager Auschwitz zu einer Haftstrafe von vier Jahren verurteilt.

Sein Anwalt will Gröning die Haft ersparen. Zuletzt hatte das Bundesverfassungsgericht den Antrag auf Haftaufschub abgelehnt. Das Gericht sah keine schwere Gesundheitsgefährdung und erklärte, das wegen der Schwere der Tat die Strafdurchsetzung ein besonderes Gewicht habe. Der Rechtsweg ist damit ausgeschöpft, bleibt nur noch ein Gnadengesuch. Ein entsprechendes Gesuch lehnte die Staatsanwaltschaft Lüneburg im Januar bereits ab.

Nun ist also die Ministerin dran. In „großer Freiheit“ könne sie entscheiden, sagte eine Sprecherin des Justizministeriums. Straferlass, Haftaufschub, Umwandlung in eine Geldstrafe oder Bewährungsstrafe seien denkbar. Zurzeit werden die Akten überprüft. Wann eine Entscheidung fällt, lies die Sprecherin offen. Aber: „Gnadengesuche sind grundsätzlich Eilsachen und beschleunigt zu behandeln.“

Mit Oskar Gröning saß vor drei Jahren kein Unbelehrbarer auf der Anklagebank. „Mir ist bewusst, dass ich mich durch meine Tätigkeit in der Häftlingsgeldverwaltung am Holocaust mitschuldig gemacht habe, mag mein Anteil auch klein gewesen sein“, ließ er seinen Rechtsbeistand erklären. „Wenn ich unmittelbar mit diesen Morden nicht zu tun hatte, habe ich mit meiner Tätigkeit dazu beigetragen, dass das Lager ­Auschwitz funktionierte. Dies ist mir heute bewusst.“ Mit seiner Einlassung bestätigte Gröning damals die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft Hannover, das der gelernte Bankkaufmann vom 28. September 1942 bis zum 16. Oktober 1944 in Auschwitz als Buchhalter Geld aus dem Gepäck der Deportierten an der Bahnrampe genommen habe und an die SS in Berlin weitergeleitet hatte.

Das Gnadengesuch hat übrigens keine aufschiebende Wirkung. Bisher musste Gröning seine Haft in der JVA Uelzen trotzdem noch nicht antreten.