Meinungsfreiheit in Spanien: Königsbild abfackeln ist erlaubt

Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte ist die Strafe für zwei Katalanen, die ein Foto des Königs verbrannten, unzulässig.

Spaniens ehemaliger König Juan Carlos im Kreise seiner Lieben

Spaniens ehemaliger König Juan Carlos im Kreise seiner Lieben Foto: reuters

MADRID taz | Bilder des spanischen Königspaares zu verbrennen, ist kein Verbrechen, sondern von der Meinungsfreiheit geschützt. Das entschied am Dienstag der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg. Dieser gab damit einer Klage von Enric Stern, 29, und Jaume Roura, 40, gegen den spanischen Staat statt.

Die beiden Männer aus Katalonien waren 2008 vom spanischen Sondergerichtshof Audiencia Nacional zu 15 Monaten Haft oder 2.700 Euro Bußgeld verurteilt worden. Ein Widerspruch vor dem Verfassungsgericht blieb erfolglos. Daraufhin zogen die beiden nach Straßburg. Spanien muss den Männern nun das Bußgeld zurückerstatten, 9.000 Euro Entschädigung bezahlen sowie die entstandenen Ausgaben übernehmen.

Das, was die spanische Justiz als „Beleidigung der Krone“ ansah, fand 2007 statt: Stern und Roura nahmen an einer Demonstration anlässlich eines Besuchs des damaligen Königs Juan Carlos I. und seiner Gemahlin Sofia in der katalanischen Stadt Girona teil. Dabei wurden Parolen für die Unabhängigkeit Kataloniens und gegen die Monarchie laut. Einige Demonstranten, darunter Stern und Roura, verbrannten einen Karton mit einem Plakat des Königspaars.

Sowohl unter den Richtern der Audiencia Nacional als auch denen des spanischen Verfassungsgerichts hatte der Fall heftige Debatten über die Grenzen der Meinungsfreiheit ausgelöst. In beiden Fällen setzten sich diejenigen durch, die im Verhalten der Männer eine Straftat sahen.

Die öffentliche Verbrennung der Monarchen-Porträts sei nicht nur eine Beleidigung, sondern auch ein „Zeichen des Hasses“, heißt es im Verfassungsgerichtsurteil, das sieben von elf Richtern unterzeichneten. Der Vorgang drücke „in einer nur schwer zu übertreffenden Form“ aus, dass die Monarchen „Ausschluss und Hass verdienen“.

Rapper und Twitteraktivisten im Visier

Doch das verstößt nach Ansicht der Straßburger Richter gegen den Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention. „Jede Person hat das Recht auf freie Meinungsäußerung. Dieses Recht schließt die Meinungsfreiheit und die Freiheit ein, Informationen und Ideen ohne behördliche Eingriffe und ohne Rücksicht auf Staatsgrenzen zu empfangen und weiterzugeben“, steht dort zu lesen.

Die Diskussion über die Meinungsfreiheit in Spanien geht derweil weiter. Dutzende von Rappern und Twitteraktivisten sind wegen „Beleidigung der Krone“ sowie wegen „Verherrlichung des Terrorismus“ angeklagt. Erst im Februar wurde der Rapper Valtònyc zu dreieinhalb Jahren Haft ohne Bewährung verurteilt, weil er gegen Polizei, Monarchie und korrupte Politiker anrappte.

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