Cumhuriyet-Prozess: Zwei sind frei

In der sechsten Anhörung im Prozess gegen 18 Mitarbeiter der türkischen Zeitung Cumhuriyet wurden Ahmet Şık und Murat Sabuncu freigelassen.

Eine Zeichnung von vier Männern im Gerichtssaal

Illustration: Murat Başol

BERLIN taz | Im prominentesten Gerichtsverfahren gegen inhaftierte Journalisten in der Türkei kam es heute zu zwei Freilassungen unter Auflagen. Der Prozess gegen insgesamt 18 Mitarbeiter der türkischen Zeitung Cumhuriyet läuft seit dem 24. Juli 2017 in der Türkei.

Der Chefredakteur der Zeitung, Murat Sabuncu, und der prominente Reporter Ahmet Şık wurden nun auf Bewährung freigelassen. Sabuncu war seit dem 31. Oktober 2016 inhaftiert, seit dem 29. Dezember 2016. Geschäftsführer Akın Atalay, der seit dem 11. November 2016 in Haft ist, wurde nicht freigesprochen.

Am Freitag wurden in der sechsten Anhörung des Prozesses im Gericht des Silivri-Gefängnisses die Zeugen der Verteidigung angehört. Die Staatsanwaltschaft forderte für Sabuncu, Şık und Atalay die Fortsetzung der Haft. Can Atalay, der Anwalt des prominentesten Reporters der Türkei Ahmet Şık, gab über die lange Untersuchungshaft zu Protokoll: „Silivri 9 ist kein Internierungslager. Es ist ein Gefängnis, in dem Verhaftungen zur eigentlichen Haft geworden sind.“ Außerdem erklärte er, die Zeitbegrenzung der Verteidigung verletze die Grundlagen eines fairen Verfahrens.

Die Angeklagten hatten keine Chance, vor Gericht zu sprechen. In der fünften Anhörung im Dezember hat das Gericht den Journalisten Ahmet Şık daran gehindert zu sprechen und ihn des Gerichtssaals verwiesen.

„Wir sind unschuldig. Wir werden unsere Köpfe nicht beugen, um freizukommen. Wir haben bereits jetzt 16 Monate grundlos gesessen“, sagte der Angeklagte Akın Atalay im Gerichtssaal zu Bülent Utku, dem Anwalt, der zuvor ebenfalls inhaftiert war.

In den seit Juli 2017 andauernden Verhandlungen wurde dem Vorwurf der „Unterstützung einer Terrororganisation“ die Behauptung zugrunde gelegt, dass die Blattlinie der Zeitung Cumhuriyet in einer Weise geändert worden sei, die Terrororganisationen unterstütze. Die Beweisführung war aber immer die Gleiche: Sie beruhte auf den Nachrichten, die die Zeitung veröffentlicht hatte.

Die Richter vertagten die Verhandlung auf den 16. März 2018.

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