GroKo will Musterfeststellungsklage: Gemeinsam gegen Abzocke

SPD und Union wollen Verbrauchern beim Klagen gegen Unternehmen helfen. Noch in diesem Jahr soll es ein entsprechendes Gesetz geben.

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Wenn das Handy bei vielen den gleichen Schaden hat, soll die MFK helfen Foto: dpa

BERLIN taz | Für die SPD ist es ein Prestigeprojekt. Bis Ende des Jahres soll es eine sogenannte Musterfeststellungklage (MFK) geben, die Verbrauchern hilft, ihre Ansprüche gegen Unternehmen durchzusetzen. Die Verhandlungen in der Koalition stehen kurz vor dem Durchbruch.

Die MFK soll helfen, wenn viele Verbraucher mit dem gleichen – möglicherweise – rechtswidrigen Verhalten eines Unternehmens konfrontiert sind: Banken verlangen zweifelhafte Extragebühren, Energieversorger erhöhen exzessiv die Preise, ein Handy hat bei vielen Käufern den gleichen Schaden. Künftig sollen Verbraucherverbände mit der MFK die zentralen Fragen vor Gericht klären.

Die Verbraucher profitieren davon, wenn sie sich binnen zwei Monaten in ein Klageregister eintragen lassen. Dann ist für sie die Verjährung gehemmt. Wenn die zentralen Rechts- und Sachverhaltsfragen gerichtlich geklärt sind und dabei ein rechtswidriges Verhalten des Unternehmens festgestellt wurde, dann hat das Unternehmen großes Interesse, einen Vergleich mit den Klägern abzuschließen.

Wenn das Unternehmen jedoch einen Vergleich verweigert, können die Verbraucher mit geringem Risiko das Unternehmen individuell verklagen. Die Diskussion um die Musterfeststellungsklage nahm im Zuge des VW-Skandals Fahrt auf. In den USA zahlte VW an die Käufer von manipulierten Diesel-PKW Milliarden an Schadensersatz, in Europa versucht VW, seine Kunden mit einem Software-Update abzuspeisen.

Kein Risiko, im Erfolgsfall aber volle Entschädigung

Bisher haben die Kunden die Möglichkeit, den Händler oder VW selbst auf Schadensersatz oder Rückabwicklung des Kaufs zu verklagen. Sie können sich dabei zwar an spezialisierte Anwaltskanzleien wenden, tragen aber das Risiko selbst. Wenn der Prozess verloren geht, müssen sie Anwalts- und Gerichtskosten tragen, auch die von VW. Das machen nur VW-Fahrer mit guter Rechtsschutzversicherung, denn bisher ist noch unklar, wer letztinstanzlich solche Prozesse gewinnt. Alternativ können VW-Käufer auch ihre Ansprüche an einen Dienstleister wie myRight.de abtreten, der die Ansprüche bündelt und damit teure Anwälte bezahlt. Hier geht das Risiko auf den Dienstleister über, der im Erfolgsfall aber auch 29 – 36 Prozent des Schadensersatzes für sich behält.

Bei der Musterfeststellungklage hätten die Verbraucher kein Risiko, würden im Erfolgsfall aber voll entschädigt. Das wäre der Fortschritt im Fall VW. Wo sich keine Anwälte interessieren, wie bei Bankgebühren, können nur Verbände helfen. Am 1. November soll das Gesetz in Kraft treten. Dann könnten VW-Käufer, die ihren Diesel im Jahr 2015 kauften, noch die Verjährung vermeiden. Wer das Auto früher erwarb, kann aber auch mit der MFK die bereits eingetretene Verjährung nicht mehr beseitigen.

Um die Deadline im November einzuhalten, hat es die Koalition eilig. Der Gesetzentwurf von Justizministerin Katarina Barley (SPD) soll Anfang Mai im Kabinett auf den Weg gebracht werden. Im Juni soll der Bundestag dann das Gesetz beschließen. Ursprünglich sollte der Entwurf bereits Anfang April ins Kabinett, doch dann gab es noch harte Verhandlungen in der Koalition.

Die Union will verhindern, dass Fake-Vereine das Klagerecht missbrauchen. Nun wird verlangt, dass ein Verein mindestens 350 Mitglieder hat und sich seit vier Jahren für Verbraucherschutz einsetzt. Ein Dachverband muss mindestens zehn Mitgliedsverbände haben. Das dürfte wohl auf rund zwei Dutzend Verbände zutreffen, vorneweg den Verbraucherzentrale Bundesverband. Dessen Vorsitzender Klaus Müller hatte seit langem für einen neuen Klageweg getrommelt.

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