Mehr Sanktionen beim ALG I: Auszahlungen öfter verweigert

Die Sperrzeiten für Arbeitslosengeld-I-Bezieher erreichten 2017 einen neuen Höchststand. Katja Kipping von den Linken will die Sperren abschaffen.

Schild mit Aufschrift "Wartezone"

Warten müssen manche Bezieher des ALG I nicht nur in der Arbeitsagentur Foto: dpa

Die Arbeitsagenturen haben im vergangenen Jahr Beziehern von Arbeitslosengeld I über 810.000 Mal die Auszahlung für mindestens eine Woche verweigert. Damit haben sich die Sperrzeiten beim Arbeitslosengeld I zum zweiten Mal in Folge erhöht. Im Jahr 2015 verhängten die Arbeitsagenturen in 718.000 Fällen Sperrzeiten, 2016 stieg die Zahl auf 769.000. Das geht aus einer Anfrage der Linken-Bundestagsabgeordneten Katja Kipping an die Bundesagentur für Arbeit hervor, die der taz vorliegt.

Das Arbeitslosengeld kann bis zu 12 Wochen einbehalten werden, wenn etwa Arbeitslose angebotene Eingliederungsmaßnahmen verweigern oder sich nicht fristgemäß arbeitslos melden. Meldeversäumnisse und verspätete Arbeitsgesuche waren laut Arbeitsagentur in den vergangenen Jahren jeweils auch die häufigsten Gründe für die kurzzeitige Streichung des Geldes.

Häufigster Anlass für einen dreimonatigen Entzug von Arbeitslosengeld war 2017 wie in den Vorjahren, dass Arbeitnehmer ihren Job selbst kündigten, ohne eine Anschlussstelle zu haben. Ein Sprecher der Arbeitsagentur begründete auf Anfrage der taz den Anstieg der Sperrzeiten denn auch mit dem hohen Stellenangebot, also der entspannten Lage am Arbeitsmarkt.

Kipping kritisiert die Zahlen hingegen. Gegenüber der taz erklärte sie: „Jede Sperrzeit ist ein Versicherungsklau, weil in dieser Zeit Versicherungsleistung komplett nicht erbracht und die Zeit der Sperre von der schon jetzt zu geringen Zeit des Anspruchs auf Arbeitslosengeld I abgezogen werden.“ Sperrzeiten gehörten sofort abgeschafft, fordert die Linken-Politikerin.

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