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Korruption im BAMFStaatsanwaltschaft ermittelt

Eine Ex-Mitarbeiterin des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge soll in über tausend Fällen Asyl gewährt haben, ohne dass die Voraussetzungen gegeben waren.

dpa/afp | Die Bundesregierung sieht bei den Ermittlungen gegen eine ehemalige Mitarbeiterin des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) wegen unzulässiger Asylgewährung „sehr ernsthafte Verdachtsmomente“. Vor einer Bewertung müsse aber die Justiz ihre Arbeit machen, sagte Regierungssprecher Steffen Seibert am Freitag in Berlin. Erst danach könne über mögliche politische Konsequenzen gesprochen werden.

Die frühere BAMF-Mitarbeiterin in Bremen soll in 1.200 Fällen Asyl gewährt haben, obwohl die Voraussetzungen dafür nicht gegeben waren. NDR, Radio Bremen und Süddeutsche Zeitung berichten unter Berufung auf die Ermittler sogar von rund 2.000 unrechtmäßigen Asylbescheiden.

In den meisten Fällen ging es um Jesiden aus Syrien. Eine Sprecherin des Bundesinnenministeriums betonte, es handele sich um einen „Einzelfall“. Das BAMF habe selbst Strafanzeige gestellt und arbeite eng mit der Staatsanwaltschaft zusammen.

Ob tatsächlich Geld geflossen ist, steht den Berichten zufolge aber noch nicht fest. Zumindest die Beamtin solle aber Zuwendungen etwa in Form von Restaurant-Einladungen erhalten haben.

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4 Kommentare

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  • Rainer B.

    Nichts Genaues weiß man nicht. Für mich klingt das alles weniger nach Korruption einer Ex-Mitarbeiterin als vielmehr nach politischem Druck auf alle BAMF-Mitarbeiter, Asylgesuche vorrangig und unter Strafandrohung abzulehnen.

    • christine rölke-sommer

      @Rainer B.:

      ich nehme an, die gute hat sich nicht an die herkunftsländerrichtlinien gehalten

      - und die entscheidungspraxis der verwaltungsgerichte gibt ihr recht: diese richtlinien sind müll. sich an sie zu halten, bedeutet, nicht individuell zu prüfen.

    • Jan

      @Rainer B.:

      Sie meinen also, die Bundesbehörde gibt Fake News heraus?

      • christine rölke-sommer

        @Jan:

        könnte gut sein.

        gruppenverfolgung von ezîdî war jahrzehntelang die verwaltungsgerichtsbarkeit rauf+runter+wieder rauf umstritten. daran dürfte sich bis heute nix geändert haben. nur dies, dass mann ihnen heute, wenn aus Syrien, wie allen anderen auch den subsidiären schutz zubilligen muß.