Fünf Jahre Münchner NSU-Verfahren: Der Prozess, der nicht enden will

600 Zeugen, 422 Verhandlungstage und ein Verteidiger, der über Rudolf Heß' Tod sprechen will: Warum der NSU-Prozess so lange dauert.

Zwei Polizisten vor ganz vielen Aktenordnern

Akten über Akten: Das Mammutverfahren könnte im Juni endlich beendet werden Foto: Imago / Zumapress

MÜNCHEN taz | Diesmal läuft alles glatt. Richter Manfred Götzl eröffnet am Mittwochmorgen den Prozess in Saal A101, grüßt in die Runde, notiert die Anwesenheit jeden Anwalts. So wie immer. Dann übergibt Götzl direkt an Jacob Hösl, den Anwalt von Carsten S. Und der beginnt mit seinem Plädoyer, direkt, ohne Verzögerungen.

Über Stunden wird Hösl schildern, wie Carsten S. „mit außerordentlicher Erinnerungsleistung“ alles ihm Mögliche zur Aufklärung des NSU-Terrors geleistet habe. Wie der 38-Jährige, vor vielen Jahren aus der Szene ausgestiegen, dennoch sein Leben lang die Gewissheit mit sich tragen werde, zu neun Morden beigetragen zu haben. Carsten S. sitzt daneben, im hellblauen Hemd, die Schultern hängen, die Hände liegen im Schoß.

Hösl schildert S. als unsicheren Menschen, der in seiner Jugend vor allem auf der Suche nach Zugehörigkeit, Geborgenheit gewesen sei. Der sich seine eigene Homosexualität lange nicht habe eingestehen können und deshalb Entwicklungsdefizite hatte. So sei er letztlich in der rechten Szene gelandet, wo er plötzlich „jemand war“. Und wo er Ralf Wohlleben traf, einen der anderen Mitangeklagten. Und auf dessen Drängen er den Fehler seines Lebens beging: Er überbrachte eine Ceska-83-Pistole an Uwe Mundlos, Uwe Böhnhardt und Beate Zschäpe. Die Waffe, mit der der NSU neun seiner zehn Mordopfer erschoss.

Hösl schließt mit einer Überraschung: Er fordert für Carsten S. einen Freispruch. Sein Mandant sei, damals 20-jährig, nur der „Adlatus“ von Wohlleben gewesen, habe zu dem NPD-Mann aufgeschaut. Als sich der NSU verschwor, war Carsten S. noch ein Jugendlicher. Auch sei er später nicht davon ausgegangen, dass Böhnhardt und Mundlos die Waffe tatsächlich zum Morden hätten benutzen wollen. Und alle tatsächlich in Frage kommenden Straftaten seien mittlerweile verjährt, so Hösl. Deshalb der Freispruch.

Jeder Prozesstag kosten 150.000 Euro

Die Forderung besiegelt das zweite Plädoyer im NSU-Prozess, seit vergangene Woche die Anwälte von Beate Zschäpe den Auftakt machten. Nach Wochen der Verzögerungen scheint es nun, als wäre ein Knoten in dem Endlosprozess geplatzt. Mal blockierten Befangenheitsanträge den Fortgang, dann erkrankte Zschäpe, dann gab es einen „Familiennotfall“ eines Verteidigers. Nun aber, nach 422 Prozesstagen, gibt es tatsächlich einen Ausblick auf ein Urteil: Im Juni könnte es fallen. Aber ganz sicher ist das nicht. Nicht in diesem Verfahren.

Warum braucht es fünf Jahre, um über die Terrorserie des „Nationalsozialistischen Untergrunds“ zu urteilen? Am 6. Mai 2013 wurde der Prozess vor dem Oberlandesgericht München eröffnet. Am ersten Prozesstag trat Beate Zschäpe im schwarzen Hosenanzug in den Saal, schlank, selbstbewusst. Am Mittwoch trägt sie grau, wie so oft zuletzt, zeigt kaum eine Regung, wirkt schicksalsergeben.

Gamze Kubaşık, Nebenklägerin

„Von diesem Prozess ist keine Aufklärung mehr zu erwarten. Deshalb sollte es jetzt ein Urteil geben“

Mehr als 600 Zeugen wurden bisher an den 422 Verhandlungstagen gehört, rund 250 Beweisanträge gestellt. Gut 70 Anwälte aus der ganzen Republik reisen allwöchentlich nach München, in den fensterlosen Saal A101, streng bewacht. Sie vertreten die fünf Angeklagten und 93 Nebenkläger. Jeder Prozesstag kostet 150.000 Euro. Und noch ist es nicht vorbei.

Inzwischen gibt es kaum einen Prozessbeteiligten, an dessen Nerven dieses Dauerverhandeln nicht zerrt. Bundesanwalt Herbert Diemer, Kopf der Ankläger, seit fast 30 Jahren im Dienst und betont besonnen im Auftritt, nannte die jüngsten Verzögerungen „unerträglich“. Auch einige Verteidiger können kaum noch verhehlen, genug zu haben. Und die Opferfamilien wünschen sich ohnehin längst ein Urteil. „Von diesem Prozess ist keine Aufklärung mehr zu erwarten“, sagt Gamze Kubaşık, Tochter des Dortmunder NSU-Opfers Mehmet Kubaşık, ein Kioskbetreiber, erschossen im April 2006. „Deshalb sollte es jetzt endlich ein Urteil geben.“

Ob das so schnell geschieht, ist indes offen. Denn neue Verzögerungen sind durchaus möglich. Da sind Zschäpes Altverteidiger, die auch noch plädieren wollen – mit denen die Hauptangeklagte aber seit Jahren über Kreuz liegt und ihnen wieder dazwischenfunken könnte. Da ist der neue Verteidiger eines Mitangeklagten, André E., der zuletzt nochmal Zeugen laden wollte – trotz längst geschlossener Beweisaufnahme. Und da sind die Anwälte eines anderen Beschuldigten, Ralf Wohlleben, ein früherer NPD-Mann, die in ihrem Plädoyer nochmals zu Provokationen ausholen könnten.

280.000 Seiten Ermittlungsakten

Dabei ist die Prozesslänge schon jetzt einmalig, derzeit zumindest. Den Rekord allerdings hält immer noch das über 15 Jahre laufende Verfahren zum Mord an dem linksradikalen Berliner Studenten und V-Mann Ulrich Schmücker, von 1976 bis 1991. Der RAF-Prozess 1975 gegen Andreas Baader, Ulrike Meinhof, Gudrun Ensslin und Jan-Carl Raspe brauchte dagegen nur zwei Jahre.

Dass über die NSU-Verbrechen schon so lange verhandelt wird, liegt vor allem an deren Umfang. 280.000 Seiten umfassen die Ermittlungsakten. Schon ein Mord kann in einem herkömmlichen Prozess 30 Tage in Anspruch nehmen. Hier aber geht es um zehn Morde – und um zwei Bombenanschläge, um eine Raubüberfallserie und um die Inbrandsetzung des letzten NSU-Unterschlupfs in Zwickau. Zu jeder Tat mussten Zeugen angehört werden, Ermittler, Sachverständige. Auch weil die Hauptangeklagte, Beate Zschäpe, so lange schwieg.

Dennoch könnte der Prozess längst vorbei sein. Bereits im Juli 2017 hatte Richter Manfred Götzl die Beweisaufnahme geschlossen. Dann folgte das Plädoyer der Bundesanwaltschaft. Acht Prozesstage brauchte sie, um Indiz an Indiz zu reihen, warum sie Zschäpe für voll schuldig an dem NSU-Terror hält, auch wenn die 43-Jährige an keinem Tatort gesehen wurde.

Richter Manfred Götzl zu einem Verteidiger

„Verschleppungsabsicht“, „ins Blaue“ gestellte Anträge „ohne argumen-tative Grundlage“

Zschäpes Vertrauensanwälte Hermann Borchert und Mathias Grasel plädierten immerhin drei Tage, um das komplett zurückzuweisen: Die Vorwürfe seien konstruiert, „Fake News“. Nicht einen Beweis gebe es, dass Zschäpe an einem der Morde und Anschläge beteiligt war, alles sei Werk der Uwes gewesen. Zschäpes drei Alt-Verteidiger – Anja Sturm, Wolfgang Heer und Wolfgang Stahl – dürften demnächst ähnlich argumentieren, wieder über mehrere Tage.

Auch die Opferanwälte sorgen für Verzögerungen

Die längsten Plädoyers indes boten die Nebenklage-Anwälte auf. Über Wochen zogen sich ihre Plädoyers, auch weil die Verteidiger teils dazwischen grätschten. Ganze 60 Anwälte vertreten die Opfer im NSU-Prozess. Teils haben Familien gleich mehrere Anwälte, je einen für die Ehepartner der Mordopfer, die Kinder, die Geschwister. Eine kaum zu vermittelnde Aufblähung, monieren einige Verteidiger. Eine bewusst verbrieftes Recht des Rechtsstaates, widersprechen die Nebenklageanwälte.

Der Prozess

Vor fünf Jahren, am 6. Mai 2013, begann vor dem Oberlandesgericht München der Prozess zur Terrorserie des „Nationalsozialistischen Untergrunds“, bei der zehn Menschen ermordet wurden. Angeklagt sind Beate Zschäpe und vier mutmaßliche Helfer: Carsten S., Holger G., André E. und der frühere NPD-Mann Ralf Wohlleben.Die Strafforderungen

Für Zschäpe fordert die Bundesanwaltschaft lebenslange Haft, mit anschließender Sicherungsverwahrung. Zschäpes Verteidiger wollen eine höchstens zehnjährige Freiheitsstrafe. Die Mitangeklagten sollen nach Willen der Ankläger bis zu zwölf Jahre in Haft. Nur Carsten S. soll mit einer dreijährigen Jugendstrafe milder davonkommen.

Das Ende

Nach den Plädoyers von Beate Zschäpes und Carsten S.‘ Verteidigern geht es in der nächsten Woche mit den Vorträgen der restlichen Verteidiger weiter, darunter dem der Alt-Verteidiger Beate Zschäpes. Mitte Mai legt der Prozess nochmal eine zweiwöchige Pause ein. Im Juni könnte das Urteil fallen. (taz)

Sind sie es, die dieses Verfahren so in die Länge ziehen? Tatsächlich stellten die Nebenklage-Anwälte die meisten Anträge im Prozess, etwa 150 der 250 Anträge. So zählt es Antonia von der Behrens, Anwältin der Familie Kubaşık. Die Nebenkläger wollten weitere mutmaßliche Helfer des NSU-Trios befragen oder V-Leute aus deren Umfeld. Sie wollten die geschredderten Akten beim Verfassungsschutz aufklären oder die fatal einseitige Ermittlungsarbeit der Fahnder. Alle jene Punkte, die der Anklage fehlten – so sehen sie es.

Es führte zu einer Dauerfehde mit Bundesanwalt Herbert Diemer: Das Gericht sei kein Untersuchungsausschuss, betonte dieser ein ums andere Mal. Es gehe hier um die Schuld der fünf Angeklagten, um mehr nicht. Tatsächlich wurden viele der Nebenklage-Anträge abgelehnt. Andere ließ Richter Manfred Götzl zu, etwa wenn es um das rechtsextreme Blood & Honour-Netzwerk ging, in dem sich etliche Helfer des Trios tummelten oder um einen Verfassungsschützer, der beim NSU-Mord in Kassel am Tatort war. Aber: Die ganz großen Verzögerungen bedeutete das nicht. Nur 33 der 600 gehörten Zeugen kamen letztlich auf Anregung der Nebenklage, zählt Anwältin von der Behrens auf.

Die Bundesregierung plant, die Nebenklagerechte in Mammutverfahren künftig einzuschränken – auch als Lehre aus dem NSU-Prozess. (siehe Beistück). Eine entsprechende Beschneidung nennt Antonia von der Behrens „abwegig“. Im NSU-Prozess gehe es um so viele unterschiedliche Taten, da wäre eine Opfervertretung kaum sinnvoll zu bündeln. Zudem sei es gerade das Recht der Nebenklage, ihre Fragen einzubringen. Wolle man dies nicht nur symbolisch tun, brauche es dafür Personal, gerade in so einem Großverfahren, betont die Anwältin. „Und säßen wir die ganze Zeit nur still dabei, wofür bräuchte es uns dann?“

Wie die Verteidiger den Prozess ausbremsen

Zuletzt waren es andere, die den Prozess ausbremsten: die Verteidiger. Sie haben dafür auch einen Grund: Für die Angeklagten geht es um viel. Für Zschäpe um die Frage, ob sie überhaupt noch einmal in Freiheit kommt. Und auch die Mitbeschuldigten sollen für bis zu zwölf Jahre in Haft. Nur schien es darum bisweilen gar nicht mehr zu gehen.

Prozesstag 418, 18. April. Es ist wieder so ein Tag, an dem es zunächst heißt, heute könnten die Plädoyers der Zschäpe-Verteidiger beginnen. Die Zuschauertribüne ist voll besetzt, wenngleich der Andrang längst nicht mehr so groß ist, wie zu Beginn des Verfahrens. Doch Hermann Borchert, derjenige von Zschäpes Anwälten, der mit dem Schlussvortrag beginnen soll, ist gar nicht da. Ein familiärer Notfall, er muss sich um seine Mutter kümmern.

Richter Götzl will also das Plädoyer eines der Mitangeklagten vorziehen. Nur die Anwälte von Ralf Wohlleben und Holger G. sind vollzählig. Götzl ruft also zunächst G.s Verteidigung auf, möchte, dass sie mit ihrem Plädoyer beginnt. Er fände es aber doch besser, wenn das Plädoyer von Zschäpes Verteidigung vor dem seinen gehört werde, entgegnet G.s Anwalt. Schließlich sei sie doch die Hauptangeklagte. Und außerdem sei er „nicht darauf eingestellt, heute zu plädieren“. Mindestens eine Woche würde er „zur Einarbeitung“ benötigen. Götzl wendet sich an die Verteidiger von Ralf Wohlleben. Ja, er selbst sei schon vorbereitet, sagt einer von ihnen, nur: Sie hätten verabredet, dass die Kollegin den ersten Teil des Plädoyers übernehme, und die müsse noch etwas daran feilen. „Nächste Woche wären wir bereit.“

Dann noch mal die Frage an Mathias Grasel, den zweiten Anwalt von Zschäpes Vertrauen: Ob der Kollege Borchert denn am folgenden Tag da sein werde? Götzl unterbricht die Verhandlung, damit Grasel telefonieren kann. Dann die Nachricht: Borchert werde erst in der nächsten Woche wieder kommen können. Götzl unterbricht den Prozess für den Rest der Woche. Wieder anderthalb Verhandlungstage verloren.

Oder der Fall André E. Der 38-Jährige ist angeklagt, dem Trio bis zum Schluss geholfen zu haben, mit einer Wohnung, falschen Papieren, Wohnmobilen. Nicht einen Antrag stellten seine Anwälte im ganzen Prozess, die Anklage taten sie als „Vermutungen“ ab. Dann aber bekräftigte die Bundesanwaltschaft in ihrem Schlusswort, André E. sei der wichtigste Helfer des Trios gewesen – und forderte zwölf Jahre Haft. Noch im Gerichtssaal wurde E. wegen Fluchtgefahr festgenommen.Jetzt wachten seine Anwälte auf, überzogen die Richter, die den Haftbefehl verhängten, mit Befangenheitsanträgen. Zuletzt holte sich André E. noch einen neuen Verteidiger. Als der erstmals im Saal auftrat, stellte er einen Antrag nach dem anderen. Mal wollte er eine Unterbrechung, um sich mit seinem Mandanten zu beraten, mal Richter Götzl wegen Befangenheit ablehnen. Dann verlangte er neue Zeugen zu laden. Die Bundesanwälte bezeichneten das als „verwirrte Prozessdestruktion“.

Ein Verteidiger will den „Volkstod“ der Deutschen aufklären

Dass André E. mit neuem Anwalt auftritt, liegt offenbar auch an einem Zerwürfnis mit seinen Alt-Verteidigern. Es ist ein Déjà-vu. Denn schon im Sommer 2014 zerstritt sich Beate Zschäpe mit ihren drei Verteidigern Stahl, Sturm und Heer: Diese seien schlecht vorbereitet und würden sie zu einer Schweigestrategie „erpressen“. Die Anwälte nannten die Kritik „absurd“ und „anmaßend“, wollten ebenfalls hinschmeißen. Reihenweise Prozesstage legte das Zerwürfnis lahm. Die Verteidiger aber behielten das Mandat, auch weil sonst der Prozess geplatzt wäre. Der Disput indes dauert bis heute an.

Und dann wäre da noch Ralf Wohlleben, der frühere NPD-Mann, 43 Jahre alt, der dem Trio mit Carsten S. die Ceska-Pistole organisiert haben soll. Auch seine Anwälte, selbst szenenah, attackierten die Richter immer wieder mit Befangenheitsanträgen. Mal reichte schon, dass sie sich vom Senat zu „barsch“ behandelt fühlten, mal habe eine Richterin angeblich „geringschätzig“ ihre Mundwinkel verzogen. Dann beantragten die Anwälte, den Tod des Hitler-Stellvertreters Rudolf Heß aufzuklären. Ein Historiker sei dafür zu laden, ein NPD-Mann. Später sollte ein Sachverständiger zum angeblichen „Volkstod“ der Deutschen befragt werden. Offene Provokationen – auch um die Richter zu Fehlern zu verleiten, die spätestens in der Revision hilfreich sein könnten. Mit jeder musste sich das Gericht befassen, jede kostete Zeit.

Die Große Koalition will nun auch hier ran. „Wir vereinfachen weiter die Ablehnungsmöglichkeiten von missbräuchlichen Befangenheits- und Beweisanträgen“, heißt es in ihrem Koalitionsvertrag. Es gehe darum, das Vertrauen in den Rechtsstaat zu stärken, indem Verfahren beschleunigt würden.Einer ertrug all die Störmanöver im NSU-Prozess mit stoischer Gelassenheit, jedenfalls äußerlich: der Vorsitzende Richter Manfred Götzl. Ungerührt reagierte er auf die Befangenheitsanträge. Ganze Prozesstage setzte er ab, damit die Verteidiger diese ausformulieren konnten. Auch als Zschäpes Anwälte ankündigten, die Angeklagte werde auf Fragen des Gerichts nur nach Beratung und schriftlich antworten, und sich daraus ein wochenlanges Pingpong-Spiel ergab, ließ Götzl das zu. Ihn trieb offenbar die Hoffnung, doch noch Neues von der Hauptangeklagten zu hören. Und die Devise: lieber etwas Nachgiebigkeit, als ein Platzen des Prozesses zu riskieren.

Im Ergebnis drosselte aber auch das den Prozess. Über eine „unglaublich zähe Verhandlungsführung“ in den letzten zwei Jahren klagen einige Prozessbeteiligte. Erst jetzt im März, Prozesstag 414, reichte es auch Götzl. Offen warf er den Wohlleben-Anwälten „Verschleppungsabsicht“ vor. Ihre Anträge seien „ins Blaue“ gestellt, „ohne argumentative Grundlage“. Götzl sprach seine Worte nüchtern, aber die inhaltliche Schärfe war neu. Auch seine Geduld scheint am Ende. Die Wohlleben-Verteidiger reagierten indes auch auf diese Belehrung mit einem Befangenheitsantrag.

Es gibt ein Horrorszenario: den Prozess gegen das rechtsextreme „Aktionsbüro Mittelrhein“ in Koblenz. Auch der währte fünf Jahre. Dort überschütteten Verteidiger das Gericht mit Befangenheitsanträgen, mehr als 500 waren es am Ende. Ständig war jemand krank, zweimal sprengten Stinkbomben die Verhandlung. Am Ende ging der Richter in Rente, der Prozess platzte. Im Herbst nun soll er neu aufgerollt werden. Im NSU-Prozess droht dieses Schicksal noch nicht: Richter Götzl geht erst Mitte 2019 in den Ruhestand.

Trotzdem wurde zuletzt im Prozess diskutiert, zumindest das Verfahren gegen André E. abzutrennen, nachdem dessen neuer Anwalt auf den Plan trat. Die Bundesanwaltschaft sprach sich dafür aus, um das Urteil nicht noch weiter hinauszuzögern. Götzl indes stellte die Frage vorerst zurück. Erst wolle man abwarten, welche Anträge da noch kommen. Bleiben diese aus, wären André E.s Anwälte die nächsten, die plädieren.

Verbittere Familien der NSU-Opfer

Verbittert von dem Gezerre sind vor allem die Opferfamilien. Nur noch wenige reisen ab und an zum Prozess an. Als sie es zuletzt taten, um ihre Plädoyers zu halten, wurden sie – wegen Anträgen der Verteidiger – wiederholt versetzt. „Enttäuscht und wütend“ sei sie darüber, sagte Gamze Kubaşık damals vor dem Gerichtsgebäude. Später, als sie doch im Saal sprach, sagte die 32-Jährige, sie habe nie ein schnelles Urteil gewollt, sondern lieber Antworten auf ihre Fragen. Warum traf es ihren Vater? Gab es Helfer in Dortmund? Diese Fragen aber habe der Prozess nicht beantwortet. Trotz der fünf Jahre. „Wir werden wahrscheinlich nie zur Ruhe kommen.“

Eine Hoffnung haben die Opfer noch: Dass – wenn es wirklich zu Ende geht – ein hartes Urteil steht. Ein Signal, das der schlimmsten Rechtsterrorserie dieser Republik entspricht. Im Grunde könnte es bis dahin ja schnell gehen. Nicht länger als drei Tage wollen die Verteidiger der restlichen Angeklagten und Zschäpes Alt-Anwälte plädieren. Danach haben alle Beschuldigten die Chance auf ein letztes Wort. Und dann würde das Urteil folgen. Wenn denn alles glatt liefe. Aber das tat es in diesem Verfahren noch nie.

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