Erfolg für Deutsche Umwelthilfe: Aachen für alte Diesel bald dicht

Ein Gericht fordert Fahrverbote in Aachen. Sie sollen ab Anfang 2019 gelten, sofern andere Maßnahmen nicht wirken.

Verbotsschild für Diesel-Fahrzeuge

Hängt womöglich bald auch in Aachen: Diesel-Verbotsschild an der Hamburger Max-Brauer-Allee Foto: dpa

BERLIN taz | Das erste deutsche Diesel-Fahrverbot gilt seit gut zwei Wochen in Hamburg, aber nur auf zwei kurzen Straßenabschnitten. In Aachen dürften die Einschränkungen vom kommenden Jahr an deutlich schärfer werden: Dort werden ältere Diesel-Fahrzeuge wahrscheinlich aus der gesamten 25 Quadratkilometer großen Umweltzone ausgeschlossen, die wesentliche Teile der Stadt umfasst. Das ergibt sich aus einem Urteil, das das Verwaltungsgericht Aachen am Freitag gefällt hat.

Weil in der Stadt in Nordrhein-Westfalen die zulässigen Stickoxid-Grenzwerte an zehn Messstellen teilweise deutlich überschritten werden, hatte die Deutsche Umwelthilfe (DUH) das Land NRW und die Bezirksregierung darauf verklagt, schnellstmöglich wirksame Maßnahmen dagegen zu erlassen. Dem gab das Gericht in vollem Umfang recht. Mit den bisherigen Plänen würde der Grenzwert frühestens 2025 eingehalten, dies müsse aber bereits ab dem 1. Januar 2019 geschehen, urteilte es.

„Ein Fahrverbot für Dieselfahrzeuge“ sei dafür „mit hoher Wahrscheinlichkeit das einzige Mittel“, erklärt das Gericht. Die Stadt könne zwar noch alternative Maßnahmen vorschlagen. „Wir können uns aber nicht vorstellen, welche das sein sollen“, sagte Gerichtssprecher Frank Schafranek der taz. Das Gericht gehe „zu 98 Prozent“ davon aus, dass Fahrverbote kommen. Die Bezirksregierung erklärte hingegen, sie prüfe „weiterhin alle potenziellen Maßnahmen, um die Grenzwerte an belasteten Straßen schnellstmöglich einzuhalten“.

DUH sieht Urteil als „richtungsweisend“

Das Urteil aus Aachen ist das erste nach der Grundsatzentscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, das Diesel-Fahrverbote im Februar für zulässig erklärt und schnelles Handeln der Kommunen gefordert hatte. Die DUH begrüßte das Urteil als „richtungsweisend“ für die Verfahren, die der Verband gegen 27 weitere Kommunen führt. Erreicht werden kann die vom Gericht geforderte Grenzwerteinhaltung laut DUH nur durch ein Fahrverbot für ältere Diesel in der gesamten Aachener Umweltzone.

Ein solches Verbot könnte ab Januar 2019 zunächst nur für Diesel mit der Euro-Norm 4 und älter gelten. Denn anders als bei Sperrungen einzelner Straßen hatte das Bundesverwaltungsgericht für Zonen-Sperrungen aus Gründen der Verhältnismäßigkeit Übergangsfristen vorgegeben. Für Euro-5-Diesel sind Zonen-Sperrungen demnach erst ab 1. September 2019 erlaubt.

Das Land NRW kann gegen das Aachener Urteil noch Berufung einlegen. Falls das geschieht, will die Umwelthilfe mit einer einstweiligen Anordnung dafür sorgen, dass die Fahrverbote trotzdem vorbereitet und zum Jahreswechsel umgesetzt werden.

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