Linke Wahlfälscher in Quakenbrück: Schwarzer Tag für Rote

Urteil am Landgericht Osnabrück: Vier Quakenbrücker Kommunalpolitiker der Linken sind wegen Wahlfälschung zu Freiheitsstrafen verurteilt worden.

Eine Frau prüft einen circa einen meter langen Stimmzettel, den sie in die Höhe hält

60 Prozent für die Linke? Da stimmte wohl etwas nicht bei der niedersächsischen Kommunalwahl im Jahr 2016 Foto: dpa

OSNABRÜCK taz | Der Schwurgerichtssal 272 ist ehrfurchtgebietend: die mächtige Tür, die schiere Größe des Raums, die gewaltige Justitia an der Stirnwand. Kein leichter Gang für die fünf Angeklagten hier hinein. Und dann erwischt sie ein Schlag, den wohl keiner von ihnen hat kommen sehen: Erst vor wenigen Minuten hat sie zur Urteilsverkündung im Landgericht Osnabrück angesetzt, da rammt Richterin Dagmar Winkelsträter einen Satz raus, nach dem es für Sekunden totenstill ist: „In dieser Hauptverhandlung ist gelogen worden, dass sich die Balken biegen!“

Winkelsträter verkündet das Urteil in einem Prozess, der hohe Wellen geschlagen hat, politisch wie medial. Es geht um den Vorwurf der Wahlfälschung. Schauplatz: Quakenbrück, Landkreis Osnabrück, während der niedersächsischen Kommunalwahl 2016.

Vier der Angeklagten hatten für Die Linke für den Stadt- und den Samtgemeinderat kandidiert, zwei zusätzlich für den Kreistag. Und jetzt rechnet ihnen Winkelsträter Fall um Fall vor, warum das Gericht der Auffassung ist, dass es während Briefwahl damals nicht mit rechten Dingen zuging. Auf ein so auffällig gutes Ergebnis kam „Die Linke“ in einzelnen Wahlbezirken, bis rauf zu 60 Prozent, dass Wahlwidersprüche eingingen. Der Wahlleiter prüfte. So kam die Sache ins Rollen.

Andreas Maurer, Fraktionsvorsitzender der Linken sowohl im Artländer Samtgemeinde- als auch im Quakenbrücker Stadtrat, zudem Kreistagsabgeordneter im Landkreis Osnabrück, wirkt betreten. Verschwunden die aufgesetzte Zuversicht, die er im Flur noch zur Schau gestellt hat, im Kreis der Anwälte. Während Winkelsträter die Abenteuerlichkeit der Vorgänge im Vorfeld des 11. September 2016 schildert, greift er zwar wieder und wieder zum Telefon, als gäbe es Wichtigeres. Aber man merkt, es arbeitet in ihm.

Denn schnell ist klar: Nur von einer milden Geldstrafe, gar von Freispruch, ist hier heute nicht die Rede. Andreas Maurer muss eine Bewährungsstrafe von sieben Monaten und einer Woche einstecken, plus den Verlust des passiven Wahlrechts für einen Zeitraum von vier Jahren. Das bedeutet auch den Verlust seiner politischen Ämter – sobald das Urteil rechtskräftig ist.

Schnell ist klar: Nur von einer milden Geldstrafe, gar von Freispruch ist hier heute nicht die Rede

Mauer, so das Gericht, habe Briefwahlunterlagen für einen Wahlberechtigten ausgefüllt. Zudem habe er eine Wahlbenachrichtigungskarte an sich genommen und unterschlagen, habe zur Abgabe einer falschen eidesstattlichen Erklärung verleitet. Auch die anderen Angeklagten haben dem Wahlerfolg kräftig nachgeholfen. Aber es ist Fraktionschef Maurer, in dessen Richtung Winkelsträter Sätze sagt wie: „Das erschüttert das politische Urvertrauen der Bevölkerung tief!“

Auch die drei anderen Quakenbrücker Kommunalpolitiker trifft es hart: Bairam Chasim muss eineinhalb Jahre Freiheitsstrafe auf Bewährung verdauen – wegen Wahlfälschungen in zehn Fällen, in acht Fällen davon in Tateinheit mit Urkundenfälschung. Tourkai Ismail bekommt elf Monate, Amet Nouri zehn. Sobald das Urteil rechtskräftig ist, müssen Chasim und Ismail ihre Mandate im Quakenbrücker Stadtrat abgeben. Amet Nouri entgeht dieser Schmach – er hatte schon bei der Wiederholung der Quakenbrücker Briefwahl sein Mandat verloren.

50 Zeugen hatten ihre Aussagen geändert

Die Linken-Politiker, so das Gericht, haben in einem Stadtteil mit hohem Migrantenanteil Wähler zur Briefwahl getrieben. Zum Teil sollen die Angeklagten die Unterlagen ausgefüllt und die Kreuze gesetzt haben. Einen gemeinsamen Tatentschluss konnte das Gericht zwar nicht erkennen. Aber „die Masche“ habe jeder für sich gekannt.

Winkelsträter spricht von Lügen, weil 50 der 65 Zeugen des Verfahrens Betroffene, deren Angehörige oder Freunde waren, die in der Hauptverhandlung ganz anders aussagten als gegenüber der Polizei im Ermittlungsverfahren. „Unserer Auffassung nach sind die Aussagen aus dem Ermittlungsverfahren glaubwürdiger“, sagt Winkelsträter. Als sie erkannten, welche Konsequenzen ihre Aussagen für die Angeklagten bargen, hätten die Zeugen ihre Aussagen verändert.

Winkelsträter redet den Quakenbrücker Politikern in puncto freie und geheime Wahlen ins Gewissen: „Als Volksvertreter tragen Sie eine gesteigerte Verantwortung.“

Später, draußen vor dem Landgericht, spricht Maurer von einem „politischen Urteil“. Er will Revision einlegen.

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