Anhörung zur Bamf-Affäre: „Ein handfester, schlimmer Skandal“

Fünf Stunden berät der Innenausschuss über die Affäre an der Bremer Außenstelle des Bamf. Zunächst wird es keinen Untersuchungsausschuss geben.

Eine Frau sitzt neben zwei Männern

Die Bamf-Präsidentin Jutta Cordt neben dem parlamentarischen Staatssekretär im Innenministerium Stephan Mayer (CSU) und Horst Seehofer (CSU) Foto: dpa

BERLIN dpa/rtr | Auch nach den Beratungen im Innenausschuss des Bundestags über die Unregelmäßigkeiten beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) in Bremen beharrt die FDP auf der Einsetzung eines Untersuchungsausschusses. Nur dieses Gremium gebe dem Parlament das Recht auf Akteneinsicht und Vorladung, sagte der FDP-Vorsitzende Christian Lindner den Zeitungen des Redaktionsnetzwerks Deutschland. „Nur so lassen sich Transparenz und umfassende Aufklärung erreichen.“ Dies gehe nicht „in immer neuen Sondersitzungen des Innenausschusses“.

Der Innenausschuss hatte am Dienstag über fünf Stunden lang über die Affäre beraten. Dort mussten Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) wie auch die Bamf-Chefin Jutta Cordt Rede und Antwort stehen. Die Abgeordneten vereinbarten danach zunächst eine weitere Sondersitzung. Ob es einen Untersuchungsausschuss geben wird, blieb vorerst offen. Nur die FDP und die AfD halten diesen für zwingend notwendig.

Seehofer sicherte volle Transparenz bei der Aufklärung der Unregelmäßigkeiten im Bamf zu. Zugleich entschuldigt er sich nach der Ausschusssitzung im Namen der Bundesregierung bei der Bevölkerung für die Fehler, insbesondere beim Bamf in Bremen. „Der Vorgang in Bremen ist ein handfester, schlimmer Skandal“, sagte er.

Seehofer sagte, er habe zudem verhängt, dass beim Bamf künftig wieder Qualität vor Quantität gehen solle. Er setze sich dafür ein, dass das Parlament ihm mehr Geld für zusätzliches Personal zur Verfügung stelle. Sonst bestehe, auch wegen der geplanten Nachprüfungen von Entscheidungen, die Gefahr, dass in kurzer Zeit die Rückstände bei den Anträgen wieder auf Größenordnungen von 80.000 oder 100.000 anstiegen. Cordt verwies etwa auf die angesetzte Prüfung von 18.000 positiven Asylbescheiden aus Bremen seit dem Jahr 2000. Da Personal an anderer Stelle fehle, würden sich nicht abgearbeitete Asylanträge wieder stauen.

Jutta Cordt, Bamf-Chefin

„Bei mir wird nichts vertuscht.“

Seehofer zeigte sich zufrieden mit den Antworten von Cordt im Ausschuss. Sie sei es gewesen, die im Jahr 2017 die Innenrevision der Behörde im Oktober und dann nochmal im Dezember mit Nachprüfungen beauftragt habe. Seehofer begrüßte zugleich, dass zeitlich befristete Beschäftigte beim Bamf künftig dauerhafte Verträge bekommen sollten.

Cordt sagte, sie stehe selbstverständlich für Aufklärung: „Bei mir wird nichts vertuscht.“ Die 54-Jährige sagte, es habe bereits lange Zeit vor ihrer Amtszeit Hinweise auf Manipulationen in Bremen gegeben. Diesen werde nachgegangen. Laut Seehofer lässt sich aber nicht erkennen, dass Vorgänger von Cordt mit diesen Dingen befasst gewesen seien.

In der Außenstelle sollen zwischen 2013 und 2016 mehr als 1200 Menschen ohne rechtliche Grundlage Asyl erhalten haben. Es gibt deshalb Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Bremen und des Bundesamts gegen die frühere Leiterin der Außenstelle, weitere Mitarbeiter, einen Dolmetscher und Anwälte. Der Dolmetscher steht im Verdacht, von Asylbewerbern Geld genommen zu haben.

Die ehemalige Leiterin der Bremer Bamf-Außenstelle verteidigte ihr Vorgehen bei der Anerkennung von Asylbewerbern. Ihr sei es bei ihrer Arbeit stets darum gegangen, dass Menschen in Not zählten, nicht blanke Zahlen, sagte Ulrike B. der Bild-Zeitung. Daher stehe sie zu allem, was sie getan habe. Die Beamtin betonte, sie habe niemals Geld genommen. Der Vorwurf der Korruption sei lächerlich.

Verdacht der Bestechlichkeit

Die Frau war bis zum 21. Juli 2016 im Amt gewesen. Sie wurde nach einem Disziplinarverfahren ihrer Position enthoben. Gegen sie wird wegen des Verdachts der Bestechlichkeit und bandenmäßigen Verleitung zur missbräuchlichen Asylantragstellung ermittelt.

Aus der CDU wurde die Forderung nach einer Gesetzesänderung laut. „Wir sollten die wesentlichen Qualitätskriterien für das Asylverfahren gesetzlich normieren“, sagte der CDU-Innenexperte Armin Schuster der Rheinischen Post.

Danach solle künftig eine positive Asylentscheidung nur noch getroffen werden können, wenn der Antrag persönlich und nicht durch Anwälte gestellt werde, die Identität und die Staatsangehörigkeit geklärt seien und eine persönliche Anhörung stattgefunden habe. Bei den Entscheidern über Asylanträge solle es Personalrotationen geben.

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