Urteil des Bundesverwaltungsgerichts: BND darf weiter DE-CIX überwachen

Der Betreiber des Frankfurter Internetknotenpunktes klagt erfolglos gegen den BND. Er gibt aber nicht auf – und kündigt bereits neue Klagen an.

Ein Mitarbeiter der Firma DE-CIX geht zwischen Server-Schränken hindurch

Die MitarbeiterInnen der Firma De-Cix müssen erstmal weitermachen wie gehabt Foto: dpa

LEIPZIG taz | Der Bundesnachrichtendienst kann am Frankfurter Internetknoten DE-CIX weiter „strategisch“ die Telekommunikation überwachen. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig lehnte am späten Mittwochabend eine Klage des Knotenbetreibers ab. Er könne sich nicht auf die Fernmeldefreiheit berufen.

Bei der strategischen Überwachung wird ein Teil der Telekommunikation (Telefonate, Emails, SMS, Messenger) zwischen Deutschland und dem Ausland mit bestimmten Selektoren (meist Email-Adressen oder SMS-Nummern) gefiltert. Dabei sollen Erkenntnisse über Terrorismus, Waffenhandel und Cyberkriminalität gewonnen werden.

Der Knotenbetreiber klagte gegen den von der Bundesregierung angeordneten Zugriff des BND unter anderem, weil es nicht sicher möglich sei, innerdeutsche Kommunikation auszunehmen. Doch das Bundesverwaltungsgericht entschied, dass DE-CIX sich nur auf die Berufsfreiheit berufen kann, nicht auf die Fernmeldefreiheit.

DE-CIX konnte sich also nur abstrakt gegen die In-Dienstnahme wenden, aber nicht gegen den Inhalt der Überwachungsanordnung. Falls die Überwachungsanordnung rechtswidrig sei, so die Richter, wäre das kein Problem von DE-CIX. Hierfür hafte schließlich der BND und die Bundesregierung.

Hunderttausende Fehler pro Tag

DE-CIX wird nun einerseits Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe einreichen. „Können wir wirklich gezwungen werden, einen rechtswidrigen Verwaltungsakt umzusetzen?“, so formulierte DE-CIX Aufsichtsrat Klaus Landefeld das Problem.

Außerdem werde DE-CIX eine neue Klage zum Bundesverwaltunsgericht vorbereiten. „Dann berufen wir uns auf die Telefongespräche, die unsere Mitarbeiter in Deutschland führen und die rechtswidrig auch von der strategischen Überwachung erfasst werden“, so Landefeld. DE-CIX klage dann als normaler Kommunikationsteilnehmer und könne sich dann natürlich auch auf die Fernmeldefreiheit berufen.

Es ist zwar eindeutig, dass der BND keine innerdeutsche Kommunikation überwachen darf, aber die Filter, die auf Endungen wie .de oder deutsche Spracheinstellungen reagieren, funktionieren nicht perfekt. „Bei 500 Milliarden Verbindungen pro Tag kommt man schnell auf Hundertausende von falsch erhobenen Verbindungen jeden Tag“, erläutert Landefeld.

Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts kommt nicht überraschend. Die Leipziger Richter sind berüchtigt dafür, in Geheimdienstfragen die Rechtschutz-Möglichkeiten möglichst eng auszulegen.

Vermutlich wird sich erst das Bundesverfassungsgericht inhaltlich mit den Bedenken auseinandersetzen. Dort sind bereits andere Klagen gegen die Inlands-Auslands-Überwachung und gegen die jüngst legalisierte Auslands-Ausland-Überwachung des BND anhängig. Allerdings wird es wohl noch einige Jahre dauern, bis die Karlsruher Richter sich mit diesem Komplex befassen.

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