Wegen Text zu #MeToo in taz: Handelsblatt mahnt ab

Der Handelsblatt-Journalist Harald Schumacher schrieb in der taz einen Text zur #MeToo-Debatte. Dafür hat sein Arbeitgeber ihn abgemahnt.

Blick in die Redaktion des Handelsnblatts

Erst Frage, sonst Klage Foto: dpa

Am 7. März schrieb der Journalist Harald Schumacher in der taz einen Text. Titel: „Ran an den Speck“. Darin berichtete er, wie eine namentlich nicht genannte deutsche Unternehmerin ihm bei einer Veranstaltung ungefragt in die Hüfte kniff. Im Rahmen der #MeToo-Debatte überlegte Schumacher, was die übergriffige Geste mit Machtstrukturen zu tun haben könnte – ohne sie mit den sexualisierten Übergriffen etwa eines Harvey Weinstein auch nur ansatzweise vergleichen zu wollen.

Offensichtlich gehe es nicht nur um Geschlecht, sondern auch um die Macht, die etwa Vorgesetzte über Angestellte haben, schrieb Schumacher. „Um Personen, die schon lange keinen Widerspruch mehr gewohnt sind und die Grenzen anderer nach Belieben ignorieren.“

Dieser Text hatte für Schumacher ein Nachspiel: Sein Arbeitgeber, der Handelsblatt-Verlag, mahnte ihn ab. Dagegen wehrt der Journalist sich juristisch. Am Mittwoch trafen sich beide Seiten erstmals vor Gericht zu einem Gütetermin.

Es geht um die Frage, ob der Verlag Schumacher verbieten durfte, eine Geschichte, die das Blatt offenbar selbst nicht veröffentlichen wollte, anderswo zu erzählen. Aus dem Gerichtstermin geht hervor, dass Schumacher das Thema zuvor mehrfach dem eigenen Blatt angeboten hatte, und dass es dort offenbar nicht gewünscht war. Der Verlag vertrat vor Gericht die Auffassung, Schumacher hätte vor der Veröffentlichung in der taz ein weiteres Mal um Erlaubnis bitten müssen.

Der nächste Gerichtstermin in Düsseldorf findet am 24. August statt.

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