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Reiserecht mit Tücken

Urlauber sollen bei Onlinebuchungen künftig besser abgesichert sein. Verbraucherschützer kritisieren das neue Reiserecht als Verschlechterung

Urlauber sollen bei Onlinebuchungen ab 1. Juli besser abgesichert sein. Reiselustige stehen durch das neue Reiserecht nach Einschätzung von Verbraucherschützer Felix Methmann aber in mehreren Punkten schlechter da als vor der Reform. „Der Standard in Deutschland war vor allem durch die Rechtsprechung sehr hoch. Insgesamt bedeutet das Gesetz eine Verschlechterung für Verbraucher“, sagte der Experte vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) der dpa.

„Tagesreisen bis 500 Euro sowie Ferienhäuser und Ferien­wohnungen von Reiseveranstaltern fallen nicht mehr unter das Reiserecht“, kritisierte Methmann.

Urlauber, die mindestens zwei verschiedene Leistungen, beispielsweise Flug und Hotel einzeln, buchen, sollen laut Methmann einen minimalen Basisschutz erhalten. Pauschalurlauber bekommen bei Insolvenz des Veranstalters ihr Geld zurück, können bei Mängeln den Preis mindern und Schadenersatz verlangen. „Grundsätzlich gab es diesen Schutz durch die Rechtsprechung bereits für Baustein-Reisen, wenn ein Urlauber im Reisebüro oder auf einem Portal verschiedene Leistungen zum Zweck einer Reise individuell zusammengestellt und gebucht hat“, erläuterte Meth­mann.

Künftig hafte der Vermittler nicht für Mängel, wenn er jede Leistung einzeln in Rechnung stelle und darauf hinweise, dass es sich nicht um eine Pauschalreise handele, sagte Meth­mann. „Der Vermittler muss sich dann nur noch gegen Insolvenz versichern. Und das auch nur, wenn er Kundengelder entgegennimmt. Damit stehen Urlauber schlechter da als vor der Gesetzesänderung.“ Der Reiseverband DRV weist allerdings darauf hin, dass das vom Reisebüro vereinnahmte Kundengeld bislang nicht abgesichert gewesen sei.

Eine Verbesserung gibt es aus Sicht des Verbraucherschützers allerdings für Urlauber, die im Internet innerhalb von 24 Stunden durch Weiterklicken einzelne Leistungen, zum Beispiel Flug und Leihwagen, buchen. „Der Erste, bei dem gebucht wird und der auf die nächste Seite weiterleitet, haftet für das gesamte Paket wie ein Pauschalreiseanbieter“. (dpa, taz)

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