Kennzeichnungspflicht für Polizisten: Applaus für die Anderen

Bei der Debatte um die G20-Aufarbeitung und die Kennzeichnungspflicht für Polizisten gab es am Mittwoch in der Hamburgischen Bürgerschaft ungewöhnliche Allianzen.

Eine Polizeiuniform mit Kennzeichnung

Seit Jahren umstritten: Die Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamte Foto: dpa

HAMBURG taz | Die Spielregeln sind klar, im Sechs-Parteien-System der Bürgerschaft. Die Regierungsfraktionen, SPD und Grüne, spenden sich gegenseitig Applaus und bekommen garantiert keinen von der Opposition. Deren vier Fraktionen applaudieren sich jeweils selber und ab und zu auch mal gegenseitig. Bis auf die AFD. Der spendet niemand Ovationen und ihre Abgeordneten klatschen auch nie bei Rednern anderer Fraktionen.

Bei der Debatte rund um die Kennzeichnungspflicht aber wurden diese Grundgesetze des Hamburger Parlaments kurzzeitig außer Kraft gesetzt. Innensenator Andy Grote (SPD) hat am Mittwoch in der Hamburger Bürgerschaft die von ihm beschlossene Einführungspflicht für Polizisten bei Demonstrationen und ähnlichen Großereignissen als klare Konsequenz der G20-Erfahrungen dargestellt.

Elf Strafverfahren gegen Polizisten seien eingestellt worden, weil die Beschuldigten nicht zu identifizieren gewesen seien – in mindestens einem dieser Fälle, hätte eine Kennzeichnung eindeutig dazu geführt, den Beamten ausfindig zu machen. Eine Kennzeichnungspflicht sei schon deshalb notwendig, weil sonst permanent der Vorwurf in der Luft schwebe, die Polizisten seien deswegen nicht gekennzeichnet, damit sie im Falle einer Straftat nicht zur Rechenschaft gezogen werden könnten.

Gleichzeitig kündigte Grote die Verstärkung der Bereitschaftspolizei an. Die Beweissicherungs -und Festnahmeeinheiten werden um einen dritten, vierzigköpfigen Zug verstärkt. Auch das sein eine Konsequenz aus dem Versagen der Polizei am schwarzen G20-Freitag.

Applaus von der Opposition

Für sein Plädoyer für die Kennzeichungspflicht erhielt Grote nicht nur Applaus aus dem Regierungslager. Die innenpolitische Sprecherin der Linken, Christiane Schneider, merkte an, mit der Einführung der Kennzeichnungspflicht, werde einer langjährige Forderung ihrer Partei „endlich erfüllt“.

Auch der FDP-Abgeordnete Carl Jarchow erhob den Anspruch auf Urheberschaft an der Kennzeichnungspflicht für seine Partei. Jarchow nutzte die Gunst der Stunde um eine weitere Botschaft in der Debatte um G20 und die Folgen zu platzieren. Auch der Sonderausschuss zur Aufarbeitung des Gipfels hätte gezeigt: „Ein Zusammenhang zwischen Roter Flora und G20-Krawallen lässt sich nicht herstellen.“

Wütende Zwischenrufe

Der Satz brachte Jarchow wütende Zwischenrufe von CDU und AFD ein – er habe eine „gefährliche Nähe zum links-grünen Lager“.

Gefährlich nah kamen sich aber auch CDU und FDP – argumentativ marschierten sie Seit an Seit durch die Bürgerschaftsdebatte. Die Kennzeichnungspflicht sei ein „Misstrauensvotum an die Polizei“, sie werde damit „auf die Anklagebank gesetzt“. Für den AFD-Abgeordneten Dirk Nockemann müsse die Polizei nun den Kopf für die „politischen Fehler“ des Senats in der Gipfel-Durchführung hinhalten.

„Es gäbe keine Übernahme der politischen Verantwortung für G20 durch den Senat“, polterte Nockemann. Dem Ausruf folgte ein kurzes, instinktives Nicken bei mindestens zwei Abgeordneten der Linken, gefolgt von einem ängstlichen Blick der Beiden in die Runde, ob jemand den Fauxpas bemerkt habe.

Einmal zahlen
.

Fehler auf taz.de entdeckt?

Wir freuen uns über eine Mail an fehlerhinweis@taz.de!

Inhaltliches Feedback?

Gerne als Leser*innenkommentar unter dem Text auf taz.de oder über das Kontaktformular.

Bitte registrieren Sie sich und halten Sie sich an unsere Netiquette.

Haben Sie Probleme beim Kommentieren oder Registrieren?

Dann mailen Sie uns bitte an kommune@taz.de.