Lufthansa muss zahlen

Urteil: Airlines müssen Kosten für mitfliegende Zivilpolizisten tragen

Airlines müssen alle Kosten von mitfliegenden Bundespolizisten übernehmen – auch Zusatzgebühren von Flughäfen, Zoll sowie Start- und Landeentgelte. Das entschied der Bundesgerichtshof am Donnerstag in Karlsruhe. Eine dagegen gerichtete Millionenklage der Lufthansa wiesen die Richter als unbegründet zurück.

Die sogenannten Sky Marshals sind auf gefährdeten Strecken unerkannt an Bord und sollen im Ernstfall Flugzeugentführungen, Terroranschläge und Geiselnahmen verhindern. Die bewaffneten Zivilpolizisten fliegen seit den Anschlägen vom 11. September 2001 auch in Deutschland regelmäßig mit. Sie müssen laut Gesetz kostenlos befördert werden. Die Lufthansa wollte für sie aber nicht noch die Zusatzentgelte zahlen und hatte die Bundesrepublik auf mehr als 2,3 Millionen Euro verklagt.

Vor dem Landgericht Potsdam und dem Brandenburgischen Oberlandesgericht blieb die Airline erfolglos. Mit der kostenlosen Transportpflicht würden ihre Rechte nicht unangemessen eingeschränkt. Auch seien die jährlichen Zusatzkosten für die Sky Marshals in Höhe von 300.000 Euro angesichts eines 30-Milliarden-Euro-Umsatzes „von untergeordneter wirtschaftlicher Bedeutung“.

Das sah der BGH genauso. Die Beförderungspflicht diene dem Gemeinwohl. Das rechtfertige auch empfindliche Eingriffe in die Berufsfreiheit. Außerdem profitierten Luftfahrtunternehmen von den Bundespolizisten, weil sie keine eigenen Sicherungsmaßnahmen bräuchten. (dpa)