Ferienwohnungen in Berlin: Neue Regel, altes Spiel

Viele Angebote bei Anbietern wie Airbnb sind vermutlich illegal. Der Konzern wird dafür nicht belangt, steht aber zunehmend in der Kritik.

Airbnb-Willkommensschild

Bei Airbnb ist jeder Willkommen Foto: dpa

BERLIN taz | Ferienwohnungen in Berlin dürfen ab diesem Mittwoch nur noch mit bezirklicher Genehmigung und einer individuellen Registriernummer angeboten werden. Auf der Seite des größten Anbieters Airbnb finden sich dennoch überwiegend Angebote ohne eine solche Nummer. „Wer keine Nummer hat, handelt illegal“, bestätigt ein Mitarbeiter des Bezirksamts Mitte. Ausnahmen seien gewerbliche Vermieter, die Zimmer oder Wohnungen auf Gewerbeflächen anbieten.

Die zuständige Stadträtin für Bürgerdienste des Bezirks Mitte, Sandra Obermeyer (Linke), hatte vor einigen Tagen noch die Hoffnung geäußert, dass sich Airbnb kooperativ verhält und „Anzeigen ohne Registriernummer nicht vorkommen“. Nun entpuppe sich, dass die Kooperationsaussagen des Konzerns nichts wert waren, so einer ihrer Mitarbeiter.

Auch die Sprecherin für Stadtentwicklung der Linksfraktion, Katalin Gennburg, sieht Airbnb in der Verantwortung. „Diese beschränkt sich nicht darauf, die Nutzer darüber aufzuklären, dass sie eine Nummer beantragen sollen“, wie es der Konzern aktuell in Werbespots tut – und damit ganz nebenbei die lukrative Einnahmequelle Ferienwohnungen bewirbt. „Die Illegalität der Anzeigen zu unterbinden ist deren Aufgabe“, so Gennburg.

Das neu geregelte Zweckentfremdungsverbotsgesetz sieht Strafen für nicht genehmigte Angebote ausschließlich für die Anbieter und nicht für den Plattformbetreiber vor. Es gebe einen gewissen Ermessensspielraum, so Gennburg, die Anbieter von Ferienwohnungen zunächst anzumahnen, denn nicht in jedem Fall handele es sich um einen absichtlichen Verstoß. Spätestens danach drohen jedoch empfindliche Strafen.

Im Podcast Lokalrunde sprechen Katharina Schipkowski (taz Nord) und Erik Peter jeden Sonntag über das Stadtgeschehen in Berlin und Hamburg.

In Folge 11 geht es um Berlins Kampf gegen Airbnb, um St. Paulis Großgrundbesitzer und die S-Bahn fahrende NPD. Hörbar auf blogs.taz.de/lokalrunde; Spotify, Soundcloud, itunes. (taz)

Gennburg fordert darüber hinaus, der Senat müsse „darauf hinwirken, dass dem Konzern deutlich gemacht wird, dass da eine Grenze überschritten wird“. Auch eine erneute Anpassung des Gesetzes, mit der dann auch die Plattformbetreiber in die Pflicht genommen werden sei möglich.

Bis Ende Juli hatten weniger als tausend Anbieter von Ferienwohnungen oder einzelner Zimmer einen Antrag auf Genehmigung gestellt, dabei finden sich allein auf der Seite von Airbnb mehr als 26.000 Angebote. Für eine Genehmigung der Vermietung der eigenen Wohnung braucht es eine Erlaubnis des Eigentümers und Nachweise darüber, dass die Wohnung überweisend selbst genutzt wird. Die Gebühr für die Ausstellung einer Registriernummer beträgt 220 Euro. Wer weniger als 50 Prozent des selbst genutzten Wohnraums vermieten will, muss dies bei seinem Bezirksamt anzeigen und sich ebenfalls eine Registriernummer ausstellen lassen.

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