Klage gegen Islam-Institut der HU: Imam-Ausbildung vor Gericht

Studierendenvertreter wollen die Einrichtung des neuen Studienganges verhindern. Dabei geht es auch ums demokratische Prinzip.

Eine Frau mit Kopftuch geht an einem Gebäude vorbei

An der Humboldt-Universität soll schon ab dem Wintersemester 2019/20 Islamische Theologie studiert werden Foto: dpa

BERLIN taz | Die Kommunikation zwischen der Humboldt-Universität und ihrer Studierendenvertretung, dem ReferentInnenrat – kurz RefRat –, hat schon bessere Zeiten gesehen. Unstimmigkeiten und Widersprüche scheinen derzeit recht schnell vor den Verwaltungsgerichten zu landen, die Fronten sind ganz offensichtlich verhärtet.

Während Unipräsidentin Kunst den RefRat nach einer AfD-Anfrage im Abgeordnetenhaus auf Herausgabe einer Liste seiner Mitglieder verklagt, zieht der nun gegen die Hochschule in Sachen Einrichtung des Instituts für islamische Theologie vor Gericht.

Holprig gestaltet sich der Start des Instituts schon eine Weile: Einmal verschoben, im Streit mit Islamverbänden geplatzte Pläne für den Beirat, ein intransparentes von mehreren Seiten kritisiertes Einrichtungsverfahren, die Beteiligung nur konservativer islamischer Gemeinschaften – aber nun hat endlich das Kuratorium grünes Licht gegeben. Soll das Institut seinen Betrieb wie derzeit geplant zum Wintersemester 2019/20 aufnehmen, wird die Zeit langsam knapp.

Der Akademische Senat (AS) der Universität hatte Mitte Juni mehrheitlich beschlossen, dem Kuratorium die Einrichtung zu empfehlen; mehrheitlich gegen die Stimmen der vier studentischen SenatorInnen. Die folgten der prozessualen und inhaltlichen Kritik, die auch das Studierendenparlament veranlasste – ohne Gegenstimmen –, die Einrichtung des Islaminstitutes in seiner jetzigen Gestalt abzulehnen.

Übergangenes Veto

Die Studierenden machten noch im AS ein „suspensives Statusgruppenveto“ geltend, das laut Geschäftsordnung immer dann vorliegt, wenn alle Mitglieder einer Gruppe (ProfessorInnen oder wissenschaftliche Mitarbeitende, Studierende oder sonstige MitarbeiterInnen) gemeinsam mit Nein stimmen. Automatisch soll das Veto zu einer Vertagung des Punktes und der Bestellung eines Vermittlungsausschusses führen. Im vorliegenden Fall wurde das Veto jedoch von der Uni-Leitung übergangen, wogegen die studentische Seite nun eine gerichtliche Eilentscheidung herbeizuführen versucht.

Dass sie damit die Einrichtung des Instituts verzögern könnten, ist den Beteiligten durchaus bewusst. „Die Entscheidung für das Institut ist eben noch immer falsch, aber es geht uns auch ums Prinzip“, erklärt João Fidalgo, selber Vertreter im AS. Er verweist auf die eher geringen Einflussmöglichkeiten der Studierenden in Hochschulbelangen und darauf, dass das Instrument des suspensiven Vetos ja gerade zur Herstellung eines gewissen Ausgleichs geschaffen wurde. „Das darf nicht einfach so übergangen werden“, erläutert Fidalgo.

Die Uni hat in der Sache bislang keine öffentliche Stellungnahme abgegeben. Die Erwiderung auf den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung jedoch macht den Eindruck, dass man in der Uni-Leitung wenn schon nicht auf sofortige Zurückweisung der Beschwerde, so doch auf eine Überweisung in ein Hauptsacheverfahren spekuliert.

Da können Jahre vergehen, ehe es zu einer Entscheidung kommt, Jahre, in denen es schon längst wieder neue studentische SenatorInnen gibt und das Institut den Betrieb bereits aufgenommen hat.

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