Maßnahmen gegen Stickoxidbelastung: Dieselfahrverbote in Frankfurt

Die Umwelthilfe gewinnt beim Verwaltungsgericht Wiesbaden. Zwangsgelder für die Landesregierung in NRW wird es zunächst nicht geben.

Ein Auto fährt in eine Umweltzone

Maßnahmen gegen schädliche Luft: Frankfurt bekommt ein Dieselfahrverbot Foto: dpa

KARLSRUHE taz | Sieg und Niederlage kamen für die Deutsche Umwelthilfe (DUH) kurz hintereinander. Am Mittwochabend verlangte das Verwaltungsgericht (VG) Wiesbaden Diesel-Fahrverbote für Frankfurt/Main. Am Donnerstagmorgen lehnte das VG Düsseldorf die Verhängung von Zwangsgeldern gegen die NRW-Landesregierung jedoch ab. In beiden Verfahren hatte die DUH geklagt.

Schon seit Jahren werden in vielen Städten die Grenzwerte für Stickoxide (NOx) überschritten. Dies führt jährlich zum vorzeitigen Tod von Tausenden Stadtbewohnern. Die jeweiligen Bundesländer müssen deshalb Luftreinhaltepläne aufstellen. Da Diesel-Kfz für 60 bis 70 Prozent der NOx-Belastung verantwortlich sind, ist die gesetzlich geforderte „schnellstmögliche“ Einhaltung der Grenzwerte nur mit Dieselfahrverboten zu erreichen. In 28 Städten klagt die DUH derzeit auf entsprechende Verschärfungen der Luftreinhaltepläne. Seit einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts im Februar ist klar, dass die Länder solche Fahrverbote anordnen können.

Das VG Wiesbaden verpflichtete nun die hessische Landesregierung, für Frankfurt Fahrverbote für schmutzigere Diesel-Pkws vorzusehen. Für Wagen der Schadstoffklasse Euro 4 soll das Verbot schon ab Februar 2019 gelten, für die Klasse Euro 5 ab September 2019. Einige Zehntausend Autofahrer sind betroffen. Nur Diesel der Klasse Euro 6 (inzwischen etwa die Hälfte der zugelassenen Diesel-Fahrzeuge) bleiben ohne Verbot.

Für ebenso „unverzichtbar“ hält das VG Wiesbaden die Nachrüstung der städtischen Busflotte mit speziellen Filtern (SCRT). Außerdem müssten außerhalb des Frankfurter Stadtgebiets kostenlose Park-and-Ride-Plätze geschaffen werden.

Verhandlungen in weiteren Städten

Das Wiesbadener Urteil ist noch nicht rechtskräftig, das Land kann noch die Zulassung der Berufung beantragen. Hessen will zunächst aber warten, bis das schriftliche Urteil vorliegt. In diesem Herbst werden auch die Verwaltungsgerichte in Berlin, Mainz und Köln über vergleichbare Klagen der DUH verhandeln.

Das VG Düsseldorf hatte der Landesregierung von Nordrhein-Westfalen schon 2016 aufgegeben, im Luftreinhalteplan für Düsseldorf Dieselfahrverbote ernstlich zu prüfen. Das Land hatte zunächst erklärt, es könne aus rechtlichen Gründen keine Fahrverbote anordnen. Doch auch nachdem das Bundesverwaltungsgericht diese Argumentation verwarf, verzichtete die schwarz-gelbe Landesregierung auf Fahrverbote, weil diese unverhältnismäßig seien. Die Grenzwerte ließen sich – nur wenige Jahre später – auch durch andere Maßnahmen einhalten.

Die DUH beantragte jüngst beim VG Düsseldorf die Verhängung von Zwangsgeld, da die Landesregierung das Urteil von 2016 nicht umgesetzt habe. Das Gericht lehnte die Zwangsvollstreckung nun aber ab. Das Land habe Fahrverbote „ernstlich geprüft“, mehr habe das Gericht damals nicht verlangt. Wenn die DUH die inzwischen erfolgte Abwägung der Landesregierung für fehlerhaft halte, müsse sie nun neu klagen.

Unterdessen forderte Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD) erneut eine technische Nachrüstung von älteren Diesel-Pkws auf Kosten der Hersteller. Die FDP will einen von Bund und Industrie finanzierten Fonds einrichten. Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) lehnte die Nachrüstung von Pkws jedoch als „Verschwendung von Steuergeldern“ ab. Es sei effizienter, sich auf Busse zu konzentrieren.

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