Landgericht Hannover weist Klage ab: Klatsche für Autobahn-Betreiber

Ein privates Autobahn-Konsortium bekommt keinen Maut-Nachschlag dafür, dass der Verkehr nicht so zugenommen hat wie erwartet.

LKW auf einer Autobahn

Von einem privaten Konsortium auf sechs Spuren ausgebaut: A1 zwischen Hamburg und Bremen Foto: dpa

HAMBURG taz | Hat sich der Bund bei einem ÖPP-(Öffentlich-Private-Partnerschaft-)Projekt mal nicht über den Tisch ziehen lassen? Wenn es bei einem am Freitag verkündeten Urteil des Landgerichts Hannover bleibt, sieht es ganz so aus. Die Richter wiesen das Risiko, dass der Verkehr und damit die Einnahmen durch die LKW-Maut nicht so wachsen wie geplant, den privaten Autobahnbetreibern zu.

Die Richter befassten sich mit einem rund 70 Kilometer langen Teilstück der Autobahn A1 zwischen Hamburg und Bremen. Im Jahre 2008 schloss die Bundesregierung mit dem Konsortium A1 mobil einen Konzessionsvertrag über die Finanzierung, Planung, den Ausbau und Betrieb sowie die Erhaltung der Autobahn. Laufzeit: 30 Jahre.

Der Vertrag wurde vor der Pleite der US-Bank Lehman Brothers und der dadurch ausgelösten Wirtschaftskrise unterzeichnet. Als Folge der Krise sei der LKW-Verkehr um 20 Prozent eingebrochen, klagte Ralf Schmitz, Geschäftsführer von A1 mobil. Das Konsortium, das die Autobahn ab 2012 auf sechs Spuren ausgebaut hatte, verlangte deshalb einen größeren Anteil an den Mauteinnahmen.

Den Konzessionsvertrag wegen eines „Wegfalls der Geschäftsgrundlage“ zu ändern, komme nicht infrage, sagte der Vorsitzende Richter, Peter Bordt, in der Urteilsbegründung. Denn das klagende Konsortium habe das mit der Verkehrsprognose verbundene Risiko übernommen. Aus den Vertragsverhandlungen habe sich eindeutig ergeben, dass der Bund das Verkehrsmengenrisiko nicht habe übernehmen wollen, weshalb auch das Modell einer Mindestvergütung nicht in Betracht gekommen sei. Gegen das Urteil ist eine Berufung beim Oberlandesgericht in Celle möglich.

ÖPP-Projekte haben für Bund, Länder und Gemeinden den Charme, dass sie sich dafür scheinbar nicht verschulden müssen. Die Privaten strecken das Geld vor und erhalten dafür laufend Einnahmen. Befürwortern zufolge wickeln Unternehmen Projekte effizienter ab als die Verwaltung. Die Rechnungshöfe haben kritisiert, dass das nicht stimmt und dass eine solche Zusammenarbeit mit der Wirtschaft für den Staat unterm Strich oft teurer ist, als die Projekte in Eigenregie umzusetzen.

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