Prozess in Kassel: Richter lehnt Sachverständigen ab

Verfahren um Verstoß gegen § 219a: Vor dem Gerichtsgebäude demonstrieren 400 Menschen für einen Freispruch der Frauenärztinnen

Aus Kassel Patricia Hecht

Zwischen 300 und 400 Menschen stehen am Mittwochmorgen schon gegen halb neun Uhr vor dem Kasseler Amtsgericht, fast alles sind Frauen aller Altersstufen. Viele halten Schilder in die Höhe. „In welchem Jahrhundert leben wir eigentlich?“ steht darauf, oder „Ob Kinder oder keine, entscheide ich alleine!“.

Gleich wird hier der Prozess gegen die beiden Kasseler Gynäkologinnen Nora Szász und Natascha Nicklaus beginnen. Die informieren auf ihrer Website darüber, dass sie Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Die Staatsanwaltschaft sieht darin „zum eigenen Vermögensvorteil“ einen Verstoß gegen den Paragrafen 219a, der Werbung für Abtreibungen verbietet.

Eine kleine Bühne ist vor dem Amtsgericht aufgebaut. Auf der, kündigt eine Rednerin des Bündnisses „Weg mit 219a“ an, sollen heute jede halbe Stunde Soli-Kundgebungen abgehalten werden – solange die Verhandlung gegen Szász und Nicklaus dauert. Im Gerichtssaal selbst haben ohnehin nur rund 70 UnterstützerInnen Platz, darunter auch Kristina Hänel. Als die beiden angeklagten Ärztinnen den Saal betreten, brandet Applaus für sie auf. „Heldinnen!“, ruft eine Frau.

Bei der Verhandlung gehe es nicht nur um den kleinen Eintrag auf der Seite ihrer Praxis, sondern um gesamtgesellschaftliche Entwicklungen, sagt Nora Szász vor Prozess­beginn. Die Möglichkeit, Abbrüche durchführen, zu lassen, ist seit 2003 um 40 Prozent zurückgegangen. Bundesweit sind Abbrüche noch in 1.300 Praxen möglich.

Deshalb ist auch das Ziel des Prozesses klar: „Freispruch“ fordert ihr Verteidiger gleich zu Beginn. Auch die Verteidigerin von Natascha Nicklaus, Gabriele Heinecke, wird deutlich: „Gegenüber der schwangeren Frau will der deutsche Staat sich auch heute noch die Option bewahren, über ihren Körper zu bestimmen und damit den Nachwuchs zu steuern.“ Doch das Gericht werde aussprechen müssen, was jede Frau auf dieser Welt weiß: „Dass Frauen verantwortungsvolle Menschen sind.“

Nach zweieinhalb Stunden Verhandlung, in der Szász und Nicklaus unter anderem darlegen, dass sich ihr „Vermögensvorteil“ durch 10 bis 15 Schwangerschaftsabbrüche pro Jahr zusammen auf rund 600 bis 1.650 Euro beläuft, wird die Verhandlung unterbrochen. Denn die Verteidigung hatte beantragt, einen Sachverständigen zu hören. Beweisziele unter anderem: dass Schwangere nicht für einen Abbruch „geworben“ werden können und dass ein „Werbeverbot“ Schwangere nicht etwa von einem Abbruch abhält – sondern dass die Frauen vielmehr andere Wege suchen. Doch die Staatsanwaltschaft hält die Beweisanträge der Verteidigung für nicht relevant, und der Vorsitzende Richter weist den Antrag der Verteidigung schließlich zurück.

„Das ist schlicht lebensfremd“, sagt die frauenpolitische Sprecherin der grünen Bundestagsfraktion, Ulle Schauws, der taz. Und Verteidigerin Heinecke sagt schon jetzt: Der Prozess „wird durchgezogen“: Wenn nötig, werde man bis zum Bundesverfassungsgericht oder Europäischen Menschenrechtsgerichtshof gehen. Bei Redak­tionsschluss dauerte der Prozess noch an.