Indien: Ehebruch nicht mehr strafbar
Indiens Oberster Gerichtshof hat das Gesetz gegen Ehebruch für verfassungswidrig erklärt. Nach dem 158 Jahre alten Gesetz aus der Kolonialzeit drohten einem Mann bis zu fünf Jahre Haft, wenn er mit der Ehefrau eines anderen Mannes ohne das Einverständnis des Ehemannes Geschlechtsverkehr hatte. Die fünf Richter gaben am Donnerstag in Neu-Delhi einstimmig einem Kläger recht, dass dies die Gleichberechtigung zwischen Männern und Frauen verletze. „Es ist Zeit zu sagen, dass der Ehemann nicht der Herr ist“, urteilte Chefrichter Dipak Misra. Frauen dürften nicht mehr als Eigentum von Männern behandelt werden. Ehebruch solle aber im Zivilrecht weiter als Scheidungsgrund gelten. Die Regierung hatte argumentiert, mit dem Gesetz müsse die Unantastbarkeit der Ehe geschützt werden. (dpa)
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