Braunkohletagebau Hambach: Aktivisten ignorieren Camp-Urteil

Das Gericht hat den Antrag der Kohlegegner abgelehnt, näher am Hambacher Forst zelten zu dürfen. Auch RWE kassierte eine juristische Niederlage.

Braunkohletagebau Hambach

Ziviler Ungehorsam angekündigt: Braunkohletagebau Hambach Foto: dpa

BERLIN taz | Der Streit um das geplante Camp, in dem ab Donnerstag die TeilnehmerInnen der Protestaktion Ende Gelände unterkommen sollen, spitzt sich zu. Das Verwaltungsgericht Aachen lehnte am Dienstagnachmittag einen Eilantrag der Organisatoren ab, das Camp in der Nähe des Hambacher Forstes bei Niederzier errichten zu dürfen. Als Grund nannte das Gericht Umweltschutzbedenken beim ursprünglich beantragten Standort „Rurwiesen“; gegen den später ersatzweise beantragten Standort „Ellewiesen“ spreche, dass er eine Überschwemmungsfläche sei. Damit bleibe es beim von der Polizei zugewiesenen Standort „Merscher Höhe“ bei Jülich. Diesen hatten die Camp-Organisatoren wegen der großen Entfernung zum Tagebau und zum Hambacher Forst als ungeeignet abgelehnt. Dieses Argument wies das Gericht zurück.

Ende Gelände kündigte am Dienstag noch vor der Entscheidung des Gerichts an, an einem anderen als dem genehmigten Ort mit dem Aufbau des Camps zu beginnen. „Wir müssen sicherstellen, dass das Camp strukturiert abläuft und nicht Tausende Menschen irgendwo ihre Zelte aufschlagen“, sagte Sprecherin Karolina Drzewo. Wo genau das Camp stattfindet, soll aus Sicherheitsgründen erst am Mittwoch bekanntgegeben werden. Ende Gelände plant, am Wochenende mit „massenhaftem zivilem Ungehorsam“ den Betrieb des Braunkohletagebaus Hambach zu stören. Erwartet werden mehrere tausend TeilnehmerInnen; allein in einem Sonderzug sollen rund 1.000 AktivistInnen anreisen.

Einstweilige Verfügung gescheitert

In einem anderen Rechtsstreit hat unterdessen auch der Energiekonzern RWE eine Niederlage erlitten. Der Konzern hatte versucht, mehrere leer stehende Häuser in Manheim räumen zu lassen, die vor etwa zwei Wochen von KohlegegnerInnen besetzt worden waren. Manheim gehört zu jenen zwei Ortschaften, die noch dem Tagebau Hambach weichen sollen. Die meisten der ehemaligen BewohnerInnen sind bereits umgesiedelt worden, die leer stehenden Häuser gehören RWE und sollen demnächst abgerissen werden.

Der Versuch, die BesetzerInnen mithilfe einer einstweiligen Verfügung räumen zu lassen, ist am Montagabend aber gescheitert. Das Landgericht Köln lehnte den Antrag von RWE ab. Zu den Gründen dürfe man sich nicht äußern, sagte eine Gerichtssprecherin der taz. Auch RWE ließ eine Anfrage nach den Gründen unbeantwortet. Es liegt allerdings nahe, dass die einstweilige Verfügung schon aus formalen Gründen gescheitert ist. Eine solche Maßnahme muss sich nämlich stets gegen konkret benannte Personen richten, und die Personalien der BesetzerInnen dürften RWE nicht bekannt sein. Ob die Polizei Aachen nun auf Antrag von RWE auch ohne Räumungsklage tätig wird und versucht, die Personalien zu ermitteln, wollte eine Sprecherin nicht mitteilen.

Einmal zahlen
.

Fehler auf taz.de entdeckt?

Wir freuen uns über eine Mail an fehlerhinweis@taz.de!

Inhaltliches Feedback?

Gerne als Leser*innenkommentar unter dem Text auf taz.de oder über das Kontaktformular.

Bitte registrieren Sie sich und halten Sie sich an unsere Netiquette.

Haben Sie Probleme beim Kommentieren oder Registrieren?

Dann mailen Sie uns bitte an kommune@taz.de.