„Werbung“ für Schwangerschaftsabbruch: Kristina Hänel im Berufungsprozess

Am Landgericht Gießen beginnt die Berufung im Fall der Ärztin Hänel. Sie war verurteilt worden, weil sie Informationen zu Abtreibungen veröffentlichte.

Die Ärztin Kristina Hänel betritt am 24.11.2017 das Amtsgericht in Gießen (Hessen)

Geht in Berufung: Die Gießener Ärztin Kristina Hänel Foto: dpa

BRAUNSCHWEIG/BERLIN epd/taz | Vor dem Landgericht Gießen beginnt am Freitagmorgen die Berufungsverhandlung im Fall der Allgemeinmedizinerin Kristina Hänel. Sie war im vergangenen November vom Amtsgericht Gießen zu einer Geldstrafe verurteilt worden, weil sie nach Auffassung des Gerichts auf der Internetseite ihrer Praxis Werbung für Schwangerschaftsabbrüche gemacht hatte.

Nach Angaben eines Gerichtssprechers wird es am Freitag voraussichtlich zu einer Entscheidung kommen. In der Berufungsverhandlung sei die Frage zentral, ob es sich bei den Informationen auf der Internetseite um Werbung handele, sagte Hänels Verteidiger Hans Goswin Stomps dem Evangelischen Pressedienst. Hänel hat bereits angekündigt, notfalls bis vor das Bundesverfassungsgericht ziehen zu wollen.

Vor dem Gericht versammelten sich am Morgen rund 200 Menschen, um ihre Unterstützung für Hänel auszudrückten. Sie trugen Schilder mit Aufschriften wie „Gegen Bevormundung“ und „Frauen haben ein Recht auf Information“. „Der 219a in seiner heutigen Form muss weg“, sagte SPD-Vizechef Thorsten Schäfer-Gümbel, der auch anwesend war. Die SPD sei für die Streichung des Paragrafen.

Justizministerin Katarina Barley (SPD) sprach sich in den Zeitungen der Funke Mediengruppe ebenfalls für eine Neuregelung des Paragrafen 219a im Strafgesetzbuch aus. „Ärztinnen und Ärzte brauchen hier dringend Rechtssicherheit“, damit sachliche Information möglich sei, so Barley. Der Strafrechtsparagraf 219a verbietet Werbung für Abtreibungen aus finanziellem Eigeninteresse oder „in grob anstößiger Weise“.

Frauen, die über einen Schwangerschaftsabbruch nachdenken, müssten sich schnell und unkompliziert bei Ärzten über einen solchen Eingriff informieren können, sagte Barley. „Hier geht es um sachliche Information, und keinesfalls um Werbung“, unterstrich die Ministerin.

Sie sei optimistisch, dass „noch in diesem Herbst“ eine Lösung in der Koalition gefunden werde, sagte Barley. „Hier vertraue ich auch auf das Wort der Kanzlerin, die zugesagt hat, eine gute Lösung für alle Beteiligten zu finden.“ Die Justizministerin hat die Federführung in einer Gruppe von Kabinettsmitgliedern, die einen Kompromiss aushandeln sollen.

Einmal zahlen
.

Fehler auf taz.de entdeckt?

Wir freuen uns über eine Mail an fehlerhinweis@taz.de!

Inhaltliches Feedback?

Gerne als Leser*innenkommentar unter dem Text auf taz.de oder über das Kontaktformular.

Bitte registrieren Sie sich und halten Sie sich an unsere Netiquette.

Haben Sie Probleme beim Kommentieren oder Registrieren?

Dann mailen Sie uns bitte an kommune@taz.de.