Status von EU-Bürgern: So geht der Brexit für Migranten

Bei EU-Bürgern in Großbritannien und Briten in EU-Ländern gilt: Für die, die schon da sind, bleibt alles beim Alten.

Anti-Brexit-Demonstranten in London

Hoffen noch: Anti-Brexit-Demonstranten in London Foto: ap

BERLIN taz | Nichts war bei den Brexit-Verhandlungen so unumstritten wie der zukünftige Status von Briten in der EU und EU-Bürgern in Großbritannien. Für diejenigen, die schon da sind, bleibt alles beim Alten. Heißt: EU-Bürger, die sich vor Ende 2020 – dem Ende der vereinbarten Übergangszeit nach dem Brexit-Datum 29. März 2019 – in Großbritannien niedergelassen haben, oder Briten, die dies bis dahin in einem EU-Land tun oder getan haben, genießen weiterhin all ihre bestehenden Rechte, auch Arbeitsrecht und Teilnahme am Sozialsystem.

Nach fünf Jahren Aufenthalt im Gastland – ein Aufenthalt, der wiederum für bis zu fünf Jahre unterbrochen sein kann – erwirbt man ein unbefristetes und uneingeschränktes Aufenthaltsrecht für sich selbst und Angehörige. Man könnte also sogar noch im Dezember 2020 als Bulgare nach Großbritannien ziehen, als EU-Bürger alle geltenden Rechte beanspruchen und Ende 2025 ein lebenslanges Aufenthaltsrecht beanspruchen und die Familie nachholen, Brexit hin oder her.

Es steht den Regierungen allerdings frei, von betroffenen Personen zu verlangen, diesen Status neu zu beantragen, selbst wenn sie ihn schon haben. „Settled Status“ heißt diese Erneuerung des Aufenthaltsrechts für die Post-Brexit-Ära in Großbritannien. Dies könnte, so fürchten Betroffene, bürokratische Überraschungen – und Kosten – mit sich bringen. Zudem könnte es manchen Personen, die zuletzt ganz formlos umhergezogen sind, schwerfallen, die Dauer ihres Aufenthalts im Gastland nachzuweisen, zumal in Großbritannien keine Meldepflicht besteht.

Ein weiterer Haken: Briten in EU-Staaten behalten ihre vollen Rechte nur im jeweiligen Staat, nicht in anderen EU-Ländern. Wer aus beruflichen Gründen in mehreren EU-Mitgliedstaaten tätig ist, was für viele Freiberufler gilt, ist dann auf Sonderregeln und zusätzliche Anträge angewiesen. Und welche Regeln gelten, wenn man erst nach Anfang 2021 aus der EU nach Großbritannien ziehen will oder umgekehrt – das steht noch in den Sternen. Wer für die Zukunft sich und seinen Kindern alle Optionen offenlassen will, versucht daher derzeit, sowohl einen EU-Pass als auch einen britischen Pass zu erhalten. Dies ist in Einzelfällen extrem schwierig.

Sollte der Brexit-Vertragsentwurf im britischen oder Europäischen Parlament durchfallen und damit Großbritannien die EU ohne Vereinbarung verlassen, wäre nicht Ende 2020 der Stichtag, ab dem die neuen Regeln gelten, sondern bereits der 29. März 2019. Und ob die neuen Regeln dann überhaupt gelten, müsste auch erst noch vereinbart werden.

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