Innenministerium macht Vorschläge: Effektiver abschieben in fünf Punkten

Das Bundesinnenministerium unterbreitet den Bundesländern Vorschläge zur schnelleren Abschiebung. Es soll auch bald einen Gesetzentwurf dazu geben.

Abgelehnte Asylsuchende werden zum Transport zum Flughafen abgeholt

Hauptsache, schnell abschieben: Das Bundesinnenministerium will die Verfahren beschleunigen Foto: dpa

BERLIN dpa | Das Bundesinnenministerium hat den Bundesländern Vorschläge für beschleunigte Abschiebungen abgelehnter Asylsuchender unterbreitet. Die Maßnahmen sollten dazu dienen, die Menschen noch schneller und einfacher als bisher in das für das Asylverfahren zuständige EU-Land zu überstellen, wo sie ihr Asylverfahren betreiben könnten, teilte das Ministerium am Sonntag in Berlin mit. Es gehe um acht Themenbereiche. Auch gesetzliche Anpassungen seien denkbar.

Über einen Fünf-Punkte-Plan zu dem Thema hatte zuerst die Bild am Sonntag berichtet. Ein Ministeriumssprecher hatte auf Anfrage zunächst erklärt, ein solches Papier sei im Ministerium nicht bekannt. Am Nachmittag hieß es dann allerdings, das Ministerium habe den Bundesländern Vorschläge „für Maßnahmen zur Beschleunigung und Erleichterung des Dublin-Verfahrens“ gemacht. Der Auftrag resultiere aus dem Beschluss des Koalitionsausschusses vom 5. Juli.

Konkret wird den Ländern eine nächtliche Meldepflicht für Ausreisepflichtige vorgeschlagen, wenn diese Gemeinschaftsunterkünfte verlassen. Bei Verstößen könne Haft angeordnet werden, „sofern die Umstände des Einzelfalls hierdurch Fluchtgefahr annehmen lassen“.

Weiter hieß es, in Aufnahme- und Rückführungszentren sollten Geflüchtete ihre Post nur noch mit einer Chipkarte abholen können. Bescheide sollten so tagesaktuell zugestellt werden können, ein Untertauchen solle entsprechend zügig festgestellt werden können. In Dresden gebe es schon ein solches System.

Gesetzentwurf wird bald vorgelegt

Zudem sollten „No-name-Buchungen“ bei Abschiebeflügen sicherstellen, dass Plätze an Bord nicht unbesetzt blieben, wenn ein*e Geflüchtete*r vor der Abschiebung untertauche. In den Gemeinschaftsunterkünften sollten ferner Ärzt*innen fest angestellt werden. Schließlich sei eine bundesweite Online-Überstellungsplattform geplant, auf die alle beteiligten Behörden Zugriff hätten.

Der Ministeriumssprecher betonte, „in Kürze“ werde ein Gesetzentwurf vorgelegt, der Regelungen zu Ausreisepflichten und zur Durchsetzung von Abschiebungen enthalte. Die von der Zeitung genannten Punkte seien aber nicht Gegenstand des Entwurfes mit dem Titel „Zweites Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht“.

Wie die Bild am Sonntag ferner berichtete, wurden in den ersten zehn Monaten dieses Jahres 29.790 Wiedereinreisesperren gegen abgeschobene und kriminelle Geflüchtete verhängt. Im Gesamtjahr 2017 seien es 39.160 Sperren gewesen. Der Ministeriumssprecher bestätigte diese Zahlen.

Einmal zahlen
.

Fehler auf taz.de entdeckt?

Wir freuen uns über eine Mail an fehlerhinweis@taz.de!

Inhaltliches Feedback?

Gerne als Leser*innenkommentar unter dem Text auf taz.de oder über das Kontaktformular.

Wir würden Ihnen hier gerne einen externen Inhalt zeigen. Sie entscheiden, ob sie dieses Element auch sehen wollen.

Ich bin damit einverstanden, dass mir externe Inhalte angezeigt werden. Damit können personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung.

Bitte registrieren Sie sich und halten Sie sich an unsere Netiquette.

Haben Sie Probleme beim Kommentieren oder Registrieren?

Dann mailen Sie uns bitte an kommune@taz.de.