Gesetz gegen Fake News

Der französische Präsident Macron will Gerüchte im Netz verhindern

Die Französische Nationalversammlung hat auf Wunsch von Präsident Emmanuel Macron in zweiter Lesung ein Gesetz verabschiedet, dass es den KandidatInnen bei Wahlen ermöglichen soll, gegen Falschmeldungen im Internet vorzugehen. Die Abgeordneten von Macrons Regierungspartei „La République en marche“ (LREM), die im Unterhaus über eine absolute Mehrheit verfügen, haben sich damit über eine strikte Ablehnung des konservativ dominierten Senats hinweggesetzt.

Widerstand gegen das Gesetz gegen Fake News im Wahlkampf kommt vor allem von MedienvertreterInnen. Diese befürchten, dass der Paragraf, der die Demokratie schützen soll, zu Zensur oder einer Einschränkung der Meinungsfreiheit führt. Die Vorlage soll vor den nächsten Wahlen in Kraft treten. Es sei denn, die Verfassungsrichter des Conseil constitutionnel haben Einwände. Konkret sieht die Gesetzgebung vor, dass Parteien oder Kandidierende in den drei Monaten vor einem Wahlgang beim Richter ein Eilverfahren anstrengen können, um die Verbreitung von Meldungen zu verhindern, die ihnen wahrheitswidrig erscheinen. Zweitens sollen die Internetunternehmen verpflichtet werden, für die LeserInnen sichtbar zu machen, wenn sie Informationen und Multimedia-Inhalte gegen Bezahlung verbreiten. Vor allem der erste Punkte sorgt für Proteste, da letztlich die Richter entscheiden, was wahr oder „fake“ ist. Die Justiz übernimmt damit die Rolle, die die Medien beanspruchen sollten. Rudolf Balmer, Paris

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