Kita-Gesetz beschlossen: 5,5 Milliarden Euro bis 2022

Das „Gute-Kita-Gesetz“ hat Bundestag und Bundesrat passiert, obwohl es viel Kritik gab. Die Länder wollen die Mittel dauerhaft. Die Opposition hatte mehr erwartet.

Verschiedenfarbige Buntstifte stehen in einer Kita auf einem Tisch

Mehr Geld für Buntstifte? Die Länder entscheiden über die Bundesmittel in Eigenregie Foto: dpa

BERLIN epd | Der Bund will in den kommenden vier Jahren 5,5 Milliarden Euro zusätzlich an die Länder überweisen, um die Qualität der Kleinkindbetreuung zu verbessern. Das sogenannte „Gute-Kita-Gesetz“ passierte am Freitag in Berlin den Bundestag und den Bundesrat. Es kann damit Anfang 2019 in Kraft treten. Der Bund will mit jedem einzelnen Bundesland eine Vereinbarung abschließen, wie das Geld eingesetzt wird.

Der Bundestag beschloss das „Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung“ mit den Stimmen der Koalition aus Union und SPD. Die Opposition lehnte das Gesetz geschlossen ab. Die Grünen, die Linksfraktion und die FDP warfen Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) vor, deutlich hinter den eigenen Zielen zurückzubleiben.

Giffey verteidigte das Gesetz als wichtigen Schritt „für mehr Qualität und weniger Gebühren“. Jedes Kind müsse die gleichen Startchancen erhalten. Für einheitliche, bundesweit verbindliche Vorschriften über Qualitätsstandards sei die Zeit aber noch nicht reif, sagte sie.

Die Länder können die Bundesmitttel in die Einstellung zusätzlicher Erzieherinnen und Erzieher investieren, in bessere Ausstattung, längere Öffnungszeiten, Sprachförderung oder besseres Essen – aber auch, um die Eltern teilweise oder vollständig von den Gebühren zu befreien. Eine soziale Staffelung der Beiträge ist, anders als von Giffey zunächst geplant, nicht vorgeschrieben. Darüber entscheiden die Länder in Eigenregie.

Kaum wirklich bessere Betreuung

Das sorgte bei Grünen, Linken und FDP gleichermaßen für Kritik. Pauschale Gebührenbefreiung – etwa für das erste Kita-Jahr – führe dazu, dass auch Eltern entlastet würden, die das nicht nötig hätten, sagte der Sprecher für Kinder- und Jugendpolitik der FDP-Fraktion, Matthias Seestern-Pauly. Die Grünen-Vorsitzende Annalena Baerbock, die das Gesetz scharf kritisierte, sagte, so werde aus Entlastungen für Eltern „ein Gesetz für Gutverdiener“.

Es werde auch kaum für eine wirklich bessere Betreuung sorgen, kritisierte Baerbock. Über die Qualität einer Kita entscheide in allererster Linie, wie viele Fachkräfte für die Kinder da seien. Dafür seien bundesweit verbindliche Betreuungsschlüssel unverzichtbar. Grüne und Linke stellten dazu einen eigenen Antrag, den die Koalition zurückwies.

Giffey verteidigte ihr Gesetz als einen Kompromiss mit den Bundesländern, dem eine lange Vorarbeit vorausgegangen sei. Die Verhältnisse in den Ländern seien immer noch sehr unterschiedlich, sagte Giffey. Gebührenfreiheit sei richtig, wenn sich Familien den Kita-Besuch ihrer Kinder nicht leisten könnten, weil sie dafür mehrere hundert Euro im Monat bezahlen müssten.

Vorgeschrieben ist im „Gute-Kita-Gesetz“ allein, dass bundesweit Geringverdiener, die Wohngeld oder den Kinderzuschlag beziehen, von den Kita-Gebühren befreit werden müssen. Giffey sagte, das helfe den Familien von 1,2 Millionen Kita-Kindern. Insgesamt werden 3,1 Millionen Kleinkinder in Kitas betreut, das ist jedes dritte Kind unter drei Jahren.

Zeitliche Befristung im Jahr 2020 aufheben

Dass die Mittel des Bundes nur bis 2022 fließen sollen, kritisierten alle Oppositionsfraktionen im Bundestag. Aus Sicht der FDP wird die Befristung dazu führen, dass kaum neue Fachkräfte eingestellt werden, weil die Länder fürchten müssen, langfristig auf den Ausgaben sitzenzubleiben. Giffey versicherte, ihr Ziel bleibe, dass sich der Bund dauerhaft in der Kita-Finanzierung engagiere.

Im Bundesrat, der das Gesetz nach dem Bundestagsbeschluss beriet, stand die Befristung der Bundesmittel im Zentrum der Kritik. Am Ende der Debatte stimmte die Länderkammer dem Gesetz gleichwohl zu und forderte in einer Entschließung, die zeitliche Befristung der Bundesmittel spätestens im Jahr 2020 aufzuheben, um die auf Dauer angelegten Verbesserungen nicht zu gefährden.

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