Rodungsmoratorium Hambacher Forst: Kein Baum fällt bis 2020

NRW-Ministerpräsident Laschet sagt zu, Ergebnisse der Kohlekommission 1:1 umzusetzen. Der Hambacher Wald ist vorerst geschützt.

Ein Baum mit Inschrift im Hambacher Wald

„Hambi bleibt“– Baum im Hambacher Wald Foto: Oliver Berg / dpa

Im Hambacher Wald, der durch den Braunkohletagebau bedroht ist, wird es mindestens in den nächsten eineinhalb Jahren keine Rodungen geben. Der nordrhein-westfälische Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) sagte am Mittwoch in einer Regierungserklärung im Landtag, der Stromkonzern RWE habe ihm die Zusage für ein „Rodungsmoratorium“ gegeben. „Das heißt, dass in jedem Fall bis zum Herbst 2020 nicht gerodet wird“, erklärte Laschet. RWE bestätigte diese Zusage gegenüber der Nachrichtenagentur dpa.

Derzeit ist der Wald ohnehin durch eine vorläufige Gerichtsentscheidung geschützt, die der Umweltverband BUND erwirkt hatte. Diese gilt aber nur bis zu einer Entscheidung im Hauptverfahren. Durch die Zusage von RWE bleibt der Wald nun unabhängig vom Ausgang des Prozesses vorerst geschützt. Als Konsequenz appellierte Laschet an die BesetzerInnen, die in zahlreichen Baumhäusern im Hambacher Wald leben, diesen zu verlassen.

„Alle Seiten sind jetzt aufgefordert, Zeichen der Verständigung zu setzten“, sagte der Ministerpräsident. Zudem plädierte Laschet für eine dauerhafte Sicherung des umkämpften Waldstücks: „Der Erhalt des Hambacher Forsts ist wünschenswert und muss Bestandteil der Verhandlungen zwischen Unternehmen und Bundesregierung sein.“ Einen neuen Kurs deutete Laschet auch bei der geplanten Abschaltung von Kohlekraftwerken an. „Wir wollen den Konsens der Kohlekommission eins zu eins umsetzen“, sagte er.

Die Kommission hatte gefordert, mit dem Braunkohleausstieg im Westen zu beginnen und bis 2022 zusätzliche Kraftwerke mit einer Kapazität von 3,1 Gigawatt stillzulegen. NRW-Wirtschaftsminister Andreas Pinkwart wollte jedoch in seinem Bundesland nur 2,4 Gigawatt abschalten, was Umweltverbände heftig kritisiert hatten. Laschet sagte nun, das Land werde in jedem Fall umsetzen, was die Bundesregierung mit den Kraftwerksbetreibern vereinbare

Klimaschutzgesetz im Kanzleramt

Auf Bundesebene hat das von Svenja Schulze (SPD) geführte Umweltministerium unterdessen trotz heftigem Widerstand aus der Union einen Entwurf für das geplante Klimaschutzgesetz zur sogenannten Frühkoordinierung im Kanzleramt eingereicht. Das Gesetz, das in diesem Jahr verabschiedet werden soll, soll sicherstellen, dass die Klimaschutzziele für 2030 erreicht werden.

Dafür sind neben der Energiewirtschaft auch in den Sektoren Verkehr, Landwirtschaft und Gebäude konkrete Einsparziele vorgesehen. Werden diese nicht eingehalten, sollen die zuständigen Ressorts für Strafzahlungen oder den Kauf zusätzlicher EU-Verschmutzungsrechte aufkommen.

Vor allem dieser Plan sorgt für Widerspruch in der Union. Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Georg Nüßlein (CSU) hatte am Samstag im Handelsblatt das Gesetz, das das Kernstück der deutschen Klimapolitik werden soll, komplett infrage gestellt.

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