Einigung auf fünf Milliarden Euro: Der „Digitalpakt Schule“ ist durch
Der Bundesrat billigt die Grundgesetzänderung. Eine engere Kooperation mit dem Bund bei der schulischen Bildung ist nun möglich.
Der Bundesrat hat am Freitag der Grundgesetzänderung für eine engere Kooperation von Bund und Ländern bei der schulischen Bildung zugestimmt. Damit kann nun auch der Digitalpakt für Schulen starten.
Dieser sieht Finanzhilfen des Bundes in Höhe von 5 Milliarden Euro an die Länder vor. Diese sollen das Geld etwa für die Anbindung der Schulen ans Wlan, für digitale Lernplattformen aber auch für den Kauf von Laptops einsetzen. Eine entsprechende Vereinbarung haben Bund und Länder parallel zur Bundesratssitzung unterzeichnet.
Um die Grundgesetzänderung hatten Bund und Länder hart gerungen. Sie war für die Bundesregierung Voraussetzung dafür, die Mittel für den Digitalpakt bereitzustellen. Der Bund kann nun auch Personal in den Schulen finanziell unterstützen, wenn es um besondere, befristete Ausgaben geht – etwa den Einsatz von Systemadministratoren für die Digitalisierung.
Einen im Bundestag beschlossenen Gesetzentwurf hatten die Länder im Bundesrat abgelehnt, weil sie für Finanzhilfen des Bundes künftig die gleiche Summe hätten zuschießen müssen. Schließlich einigten sie sich im Vermittlungsausschuss. Der nun gefundene Kompromiss regelt nun unter anderem, wie der Bund die Verwendung seiner Milliardenhilfen in den Ländern kontrollieren darf. So ermöglicht er es der Bundesregierung, von den Ländern Berichte und die Vorlage von Akten aus dem Bildungsbereich zu verlangen.
„Der Föderalismus zeigt sich handlungsfähig“, freute sich Bundesbildungsministerin Anja Karliczek (CDU). Das arbeitgebernahe Mint-Forum, ein Zusammenschluss von Stiftungen und Verbänden, forderte die Länder auf, die Vermittlung digitaler Kompetenzen zum festen Bestandteil der Lehrerbildung zu machen
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