: Neue Regeln für Ex-Präsidenten
Der Bundestag hat die finanziellen Regeln für ehemalige Bundespräsidenten und Bundeskanzler verschärft. Nach einem Beschluss des Haushaltsausschusses müssen künftig unter anderem zusätzliche Einkünfte der ehemaligen Bundespräsidenten auf den Ehrensold angerechnet werden.
Mit dem Schritt habe man auf massive Kritik des Bundesrechnungshofs am vergangenen Jahr reagiert, hieß es in Kreisen des Ausschusses. Die Anrechnung zusätzlicher Einkünfte betreffe aktuell in erster Linie Christian Wulff, der im Februar 2012 nach nur 20 Monaten im Amt als Bundespräsident zurückgetreten war. Wulff erhält einen jährlichen Ehrensold von mehr als 200.000 Euro und ist laut „Bild“-Zeitung als Rechtsanwalt tätig. (dpa)
Gemeinsam für freie Presse
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Alle Artikel stellen wir frei zur Verfügung, ohne Paywall. Gerade in diesen Zeiten müssen Einordnungen und Informationen allen zugänglich sein. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass kritischer, unabhängiger Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 50.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen