Seehofer will Verfassungsschutz aufrüsten: „Mit der SPD ist das nicht zu machen“

Ein Gesetzentwurf sieht vor, dass der Verfassungsschutz bei Messengerdiensten mitlesen und Kinder überwachen kann. Die SPD geht auf die Barrikaden.

Ein Jugendlicher liegt auf einem Sofa und schaut auf sein Smartphone in seiner Hand

Geschieht hier Extremistisches? Der Verfassungsschutz soll das bald überprüfen dürfen Foto: dpa

BERLIN taz | Die SPD geht auf Contra zu den Plänen von Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU), den Verfassungsschutz aufzurüsten und künftig auch Kinder überwachen zu können. „Mit der SPD ist das nicht zu machen“, sagte deren Innenexperte Burkhard Lischka der taz. „Seehofers Vorschläge gehen weit über alles hinaus, was im Koalitionsvertrag vereinbart ist.“

Seehofer will dem Verfassungsschutz künftig das Mitlesen von Messengerdiensten wie WhatsApp erlauben. Dafür dürfte der Geheimdienst „Staatstrojaner“ einsetzen, mit denen Nachrichten noch vor einer Verschlüsselung abgefangen werden könnten – eine sogenannte Quellen-Telekommunikationsüberwachung. Auch Online-Durchsuchungen sollen genehmigt werden, mit denen das Amt heimlich Computerfestplatten durchforsten könnte. Beides ist bisher nur dem Bundeskriminalamt erlaubt.

Seehofers Gesetzentwurf befindet sich gerade in der Ressortabstimmung und liegt der taz vor. Verfassungsschützer fordern die Online-Überwachung schon lange: Um Anschläge zu verhindern, müsse man auch Messengerdienste mitlesen dürfen, auf denen sich Extremisten austauschen. Auch im Koalitionsvertrag hatten sich Union und SPD auf das Vorhaben geeinigt.

Seehofers Entwurf geht deutlich darüber hinaus. Denn das Innenministerium will auch diverse Unternehmen zu umfassenderen „Mitwirkungspflichten“ verdonnern. Genannt werden neben Telekommunikationsdiensten auch die Branchen Finanzwesen und Personenverkehr. Mussten diese gesetzlich bisher nur „im Einzelfall“ Daten über Nutzer herausrücken, soll dies nunmehr schlicht „auf Verlangen“ erfolgen – offenbar also zum Standard werden. Auch Betreiber von Videoüberwachung sollen bei „erheblichen“ Bedrohungen verpflichtet werden, ihre Aufzeichnungen dem Amt zu übermitteln.

Im Ausnahmefall auch Zugang zu Räumlichkeiten

Nicht nur das Bundesamt, auch die Landesämter für Verfassungsschutz sollen solches Material und solche Auskünfte nun erhalten. Im Ausnahmefall sollen Unternehmen für Überwachungsmaßnahmen auch Zugang zu ihren Räumlichkeiten und zum „Einbringen von technischen Mitteln“ gewähren.

Überwachen erst ab 14 Jahren? Seehofer will keine Altersgrenze: Auch Kinder könnten radikalisiert sein

Und en passant will Seehofer auch die Altersgrenze komplett abschaffen, ab welcher der Verfassungsschutz Kinder oder Jugendliche überwachen darf. Zuletzt wurde diese Altersgrenze bereits von 16 auf 14 Jahre abgesenkt. Eine weitere Herabsetzung lehnte die SPD ab: Extremistisch indoktrinierte Kinder seien ein Fall für die Jugendämter und nicht für den Geheimdienst. Das Innenministerium führt nun dagegen wieder den Fall eines 12-Jährigen an, der 2016 in Ludwigshafen versuchte, einen Sprengstoffanschlag auf einen Weihnachtsmarkt zu begehen. Verwiesen wird auch auf Kinder von zurückkehrenden IS-Anhängern. Zudem gebe es ja für die Polizei auch keine Altersgrenze bei Ermittlungen, heißt es im Gesetzentwurf.

Genau hier haken Kritiker ein: So gehe es beim Verfassungsschutz ja auch nicht um die Verfolgung konkreter Straftaten, sondern um die Abwehr möglicher Gefahren. Die Verdachtslage ist hier viel schwammiger, die Kontrolle ebenso. Und auch rechtlich ist das Vorhaben heikel. Das Bundesverfassungsgericht urteilte bereits 2008, dass Online-Durchsuchungen nur zulässig seien, wenn es „tatsächliche Anhaltspunkte einer konkreten Gefahr für ein überragend wichtiges Rechtsgut“ gebe. Computer seien heute ein „elementarer Lebensraum“ für die persönliche Entfaltung, in den der Staat nicht einfach so eindringen dürfe.

Nur bei „besonders schweren Bedrohungen“

Das Innenministerium erklärt im neuen Gesetzentwurf die Online-Durchsuchung denn auch nur bei „besonders schweren Bedrohungen“ für zulässig. Bei den Betroffenen sollen Daten, die „den Kernbereich privater Lebensgestaltung betreffen“, nicht erhoben werden – „soweit möglich“. Ein Sprecher spricht von „maßvollen und sachgerechten Kompetenzerweiterungen“ des Verfassungsschutzes. Dieser müsse „auch in einer digitalisierten Welt seinen Schutzaufgaben gerecht werden können“.

Laut Entwurf sollen auch für den Bundesnachrichtendienst neue Maßnahmen genehmigt werden. Zudem soll es dem Bundesnachrichtendienst, dem Verfassungsschutz und dem Militärischen Abschirmdienst nicht mehr nur „projektbezogen“, sondern auch dauerhaft möglich sein, einen gemeinsamen Datenpool zu führen.

Die SPD geht gegen die Vorschläge auf die Barrikaden. Mit dem Koalitionsvertrag habe der Gesetzentwurf kaum noch etwas zu tun, kritisiert Innenexperte Lischka scharf. „Von der dort vereinbarten Stärkung der parlamentarischen Kontrolle des Verfassungsschutzes ganz zu schweigen.“ Die SPD, so Lischka, werde dem Entwurf in dieser Form keinesfalls zustimmen.

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