Strafbarkeit wird ausgeweitet

Pädosex im Internet: Auch Kontaktaufnahmen zu „Scheinkindern“ wie Ermittlern sollen strafbar werden

Von Christian Rath

Die Bundesregierung will auch den sexuell motivierten Kontakt zu einem „Scheinkind“ bestrafen. Dabei geht es vor allem um Polizeibeamte, die sich im Internet als Kind ausgeben. Der entsprechende Gesetzentwurf von Justizministerin Katarina Barley (SPD) befindet sich seit Freitag in der Ressortabstimmung und liegt der taz vor.

Sexuelle Handlungen mit Kindern unter 14 Jahren sind schon lange strafbar, unabhängig vom Einverständnis des Kindes. Seit 2004 ist auch das sogenannte Cyber-Grooming strafbar. Gemeint ist die Online-Kontaktaufnahme zu Kindern, um sie „zu sexuellen Handlungen zu bringen“. Oft geben sich die Täter dabei zunächst selbst als Gleichaltrige aus. Die Bestrafung des Cyber-Grooming wurde damals von der rot-grünen Koalition eingeführt. Es droht Strafhaft von drei Monaten bis zu fünf Jahren.

Justizministerin Barley sieht nun aber eine „Strafbarkeitslücke“, die sie schließen möchte. Strafbar ist das Cyber-Grooming nämlich nur, wenn im Internet ein real existierendes Kind angesprochen wird. Dagegen ist es bisher nicht strafbar, wenn ein Polizeibeamter kontaktiert wird, der sich im Internet als Kind ausgibt. Juristisch gilt dies als „untauglicher Versuch“. Dieser ist nicht strafbar, weil der Versuch des Cyber-Groomings bisher generell nicht strafbar ist.

Künftig soll der Versuch des Cyber-Groomings immer dann strafbar sein, wenn „eine Vollendung der Tat allein daran scheitert, dass der Täter irrig annimmt, auf ein Kind einzuwirken“. Die Vorschrift über den sexuellen Kindesmissbrauch im Strafgesetzbuch (§ 176) soll entsprechend ergänzt werden.

Ministerin Barley hält dies für strafwürdig, weil der Täter „eine innere Hemmschwelle überschritten hat“, so die Gesetzesbegründung. So habe er sich selbst „bestärkt“, im Internet Kontakt zu vermeintlichen Kindern aufzunehmen. So entstehe eine „abstrakte Gefahr“ für reale Kinder. Wegen der „zum Ausdruck gebrachten kriminellen Energie“ sei die geplante Strafvorschrift „sachgerecht“. Wer hinter dem „Scheinkind“ steckt, ist demnach egal. Dies kann ein verdeckt ermittelnder Polizist sein. Es können aber auch die Eltern eines Kindes sein, die dessen Internet-Account nutzen, um im Internet Pädophile aufzuspüren. In der RTL-2-Sendereihe „Tatort Internet“ gab sich 2010 eine Journalistin als Mädchen aus, um vermeintliche Sexualstraftäter zu persönlichen Treffen zu locken, wo sie dann gefilmt wurden.

Die Justizministerin will sogar das Anmachen von „computergeschaffenen Phantomfiguren“ unter Strafe stellen. Gemeint sind dabei Figuren wie „Sweetie“, ein angebliches 10-jähriges Mädchen von den Philippinen, das 2013 im Internet Camsex anbot. Hinter dem künstlichen Lockvogel steckte der niederländische Zweig der Menschenrechtsorganisation Terre des Hommes, die am Ende die Daten von Tausenden von Interessenten der Polizei übergeben konnte.

Der Gesetzentwurf der Justizministerin kommt nicht überraschend. Schon im Koalitionsvertrag hieß es: „Wir führen eine Strafbarkeit für den Versuch des Cyber-Groomings ein, um Kinder im Internet besser zu schützen und die Effektivität der Strafverfolgung pädophiler Täter, die im Netz Jagd auf Kinder machen, zu erhöhen.“ Seitdem hat die CDU/CSU schon mehrfach von Barley die Vorlage eines Gesetzentwurfs angemahnt.