leserInnenbriefe
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Unzulässige Zensur

„Nur stubenreine Kandidaten“,

taz Bremen vom 10. 4. 19

Wenn private Betreiber das Bild, das der gewählte Bundestag von sich selber abgibt, dermaßen stark manipulieren, greifen sie unzulässigerweise in den Meinungsbildungsprozess ein. Zumal es im Grundgesetz eindeutig und aus guten Gründen heißt: „Eine Zensur findet nicht statt.“ Das gilt ja wohl eindeutig auch für Parlamentwatch, die sich offensichtlich als Erziehungsberechtigte der Abgeordneten begreifen. Mowgli, taz.de

Es ist noch schlimmer

„Hochburg der Alleinerziehenden“,

taz bremen vom 9. 4. 19

Die Situation Alleinerziehender wird durch die Verfahrenspraxis von Anja Stahmanns Jobcentern noch verschlimmert, indem diese den Alleinerziehenden das ALG kürzen, wenn diese in „zu teuren Wohnungen“ leben, aber aufgrund der Wohnungsnot keine günstigere finden. Holger Beyer, Bremen