Mildes Urteil für Waffendeal

Landgericht Kiel verhängt Bewährungsstrafen im Sig-Sauer-Prozess. Kinderhilfswerk kritisiert dies heftig

Das Urteil des Landgerichts Kiel gegen drei Manager des Waffenherstellers Sig Sauer wird vom Kinderhilfswerks terre des hommes heftig kritisiert. „Wir sind enttäuscht über das milde Urteil. Die Bewährungsstrafen und geringen Geldauflagen sind angesichts der Schwere der Tat kaum verständlich“, erklärte Vorstandssprecher Albert Recknagel in Osnabrück.

Die Richter hatten gestern folgende Urteile verkündet: Gegen einen Manager der US-Schwester des Waffenherstellers wurde eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten auf Bewährung ausgesprochen und eine Bewährungsauflage von 600.000 Euro verhängt. Ebenso hoch fiel die Auflage für einen Ex-Manager aus, der zehn Monate auf Bewährung bekam. Ein weiterer Ex-Geschäftsführer wurde zu zehn Monaten auf Bewährung und 60.000 Euro verurteilt. Das Geld soll gemeinnützigen Einrichtungen zugutekommen.

Vorgeworfen wurde ihnen der Verstoß gegen das Außenwirtschaftsgesetz. Die Sig-Sauer-Mitarbeiter sollen zwischen April 2009 und April 2011 für die Ausfuhr von mehr als 47.000 Pistolen in die USA verantwortlich sein. Offiziell waren die Waffen für den zivilen Markt in den USA bestimmt.

Mehr als 38.000 Pistolen sollen jedoch nach Kolumbien weitergeschickt worden sein, um damit die kolumbianische Nationalpolizei auszurüsten. Damals wurde von Deutschland keine Ausfuhrgenehmigung für Waffen nach Kolumbien erteilt, weil dort noch Bürgerkrieg herrschte. Der Verkaufswert der Waffen wird auf mehr als 16 Millionen US-Dollar geschätzt. Bereits Mitte Februar hatten die drei Angeklagten einer Einigung zugestimmt und Geständnisse abgelegt.

Recherchen von terre des hommes hätten ergeben, dass Sig-Sauer-Pistolen in Kolumbien weit verbreitet seien, sagte Recknagel. Sie würden illegal gehandelt und gerieten in die Hände illegaler, krimineller und paramilitärischer Gruppen. Sie seien für Verbrechen verwendet worden, bei denen auch Minderjährige eingesetzt wurden.

Nach Ansicht des Landgerichts handelte es sich nicht um ein klassisches Umgehungsgeschäft. „Die Kammer ist überzeugt: Die Waffen wären so oder so nach Kolumbien gelangt“, sagte der Vorsitzende Richter Markus Richter in seiner Urteilsbegründung. epd/dpa