Neuseeland nach rassistischen Anschlägen: Nazidenke, verpixelt

Wenn der mutmaßliche Attentäter von Christchurch vor Gericht erscheint, wollen Medien auf das Zitieren rechtsextremer Aussagen verzichten.

Bunt bemalte Steine in einem Kiesbett

Erinnerung an die Opfer von Christchurch Foto: reuters

Nachrichten sollen zeigen, was ist – aber sie können auch vergrößern, verzerren. Zum Problem wird das besonders bei der Berichterstattung über politisch motivierte Gewalttaten. Neuseeländische Medien haben jetzt eine Vereinbarung unterzeichnet, wie sie den Prozess gegen den mutmaßlichen Attentäter von Christchurch abbilden wollen. Der Australier soll Mitte März in zwei Moscheen 50 Menschen getötet haben.

Die Medienhäuser wollen verhindern, dass der mutmaßliche Attentäter den Prozess als Bühne für neonazistische Ideen nutzt. Dazu heißt es in der Erklärung: „Soweit es mit dem Prinzip öffentlicher Rechtsprechung vereinbar ist, beschränken wir das Zitieren von Aussagen, die aktiv Ideologien von weißer Überlegenheit oder Terrorismus bewerben.“

Ebenso wenig soll aus einem verschwörungstheoretischen Manifest des Angeklagten zitiert werden. Rechtsextreme Symbole wie Handzeichen sollen nicht gezeigt oder zumindest verpixelt werden. Der explizite Verweis auf „Handzeichen“ bezieht sich auf die White-Power-Geste (ein Kreis aus Daumen und Zeigefinger, die übrigen drei Finger gespreizt), die der Attentäter bei seinem ersten Erscheinen vor Gericht gezeigt hat.

Unterzeichnet haben die Erklärung die fünf größten Nachrichtenmedien des Landes, darunter der öffentlich-rechtliche Rundfunk sowie die reichweitenstärksten Tageszeitungen.

Gegenseitige Bezugnahme

Die Erfahrung mit ideologischen Anschlägen und Amokläufen, besonders bei Einzeltätern, lehrt, dass die Täter eine Überhöhung ihrer selbst anstreben. Sie setzen sich in Beziehung zu anderen Tätern, zu Vorbildern und Bewegungen, mit denen sie meist gar nicht in Kontakt stehen. Der Attentäter etwa, der im Juni 2016 in einem queeren Club in Orlando, Florida, 49 Menschen ermordete, hatte sich als Entsandter der Terrormiliz „Islamischer Staat“ inszeniert – obwohl er nachweislich kaum etwas über die Politik in der Arabischen Welt wusste.

Der Amokläufer von München, der kurze Zeit später im dortigen Olympia-Einkaufzentrum neun Menschen – größtenteils Teenager – erschoss, wählte dafür den Jahrestag des Massakers auf der norwegischen Insel Utøya von 2011. In die Kamera eines Anwohners schrie der Münchner zudem Versatzstücke neonazistischer Ideologie. Am Ende stellte sich heraus, dass der Jugendliche als Einzeltäter agiert hatte und nicht als Teil einer Bewegung.

Medien dürfen sich nicht für Neonazi-Promo einspannen lassen. Aber das ist schwierig

Der Hang vieler Nachrichtenmedien zur personenbezogenen Berichterstattung überhöht die Täter und produziert Nachahmer – das ist hinreichend bekannt. Der deutsche Presserat hat daher schon nach dem Amoklauf 2009 in der Albertville-Realschule in Winnenden Empfehlungen abgegeben und vor einer „täterzentrierten Amokberichterstattung“ gewarnt. Im Prozess gegen den Utøya-Mörder im Jahr 2012 schaffte es dessen politische Selbstinszenierung allerdings quasi ungefiltert auf die internationalen Titelseiten und Bildschirme.

Um so wichtiger, dass Medien sich hier Grenzen setzen – und dass sie dabei einheitlich und transparent vorgehen. Personenkult muss vermieden, die Täter möglichst nüchtern und sachlich eingeordnet werden. Und Medien dürfen sich nicht für die Promo neonazistischer Inhalte einspannen lassen.

Schwierige Selbstverpflichtung

Allerdings wird es genau da schwieriger als man denken mag. Rassistische Statements und Symbole aussieben kann man nur, solange diese nicht für den Verlauf des Prozesses relevant sind. Das Prinzip der „Öffentlichen Rechtsprechung“, das die neuseeländischen Medien in ihrer Absichtserklärung einschränkend erwähnen, ist in der englischsprachigen Juristerei ein hohes Gut. Es sieht vor, dass die Öffentlichkeit alle Indizien nachvollziehen kann, die den Prozess und das Urteil formen. Dazu gehört die Gedankenwelt des Täters. Die neuseeländischen Medien werden es also schwer haben, ihre Selbstverpflichtung umzusetzen.

Und letztlich fragt sich auch, ob hier nicht wiederum der Auftrag zu „zeigen was ist“ vernachlässigt wird. Denn um die Realität, dass da jemand inspiriert von neurechter Denke 50 Menschen ermordet hat, kommt man als Berichterstatter nicht herum. Eine White-Power-Geste prominent auf der Titelseite zu zeigen, verbietet sich gewiss. Aber wem ist gedient, wenn man sie wegpixelt?

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Hier erfährst du mehr

Rechtsextreme Terroranschläge haben Tradition in Deutschland.

■ Beim Oktoberfest-Attentat im Jahr 1980 starben 13 Menschen in München.

■ Der Nationalsozialistische Untergrund (NSU) um Beate Zschäpe verübte bis 2011 zehn Morde und drei Anschläge.

■ Als Rechtsterroristen verurteilt wurde zuletzt die sächsische „Gruppe Freital“, ebenso die „Oldschool Society“ und die Gruppe „Revolution Chemnitz“.

■ Gegen den Bundeswehrsoldaten Franco A. wird wegen Rechtsterrorverdachts ermittelt.

■ Ein Attentäter erschoss in München im Jahr 2016 auch aus rassistischen Gründen neun Menschen.

■ Der CDU-Politiker Walter Lübcke wurde 2019 getötet. Der Rechtsextremist Stephan Ernst gilt als dringend tatverdächtig.

■ In die Synagoge in Halle versuchte Stephan B. am 9. Oktober 2019 zu stürmen und ermordete zwei Menschen.

■ In Hanau erschoss ein Mann am 19. Februar 2020 in Shisha-Bars neun Menschen und dann seine Mutter und sich selbst. Er hinterließ rassistische Pamphlete.

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