Kennzeichnungspflicht für Polizisten: Hamburg zieht Lehre aus G20

Bremen und Schleswig-Holstein haben sie schon: Zum Jahresende will Hamburg eine Kennzeichnungspflicht für Demo-Polizisten einführen.

Vermummte Hamburger Bereitschaftspolizisten stehen in einer Reihe.

Sollen künftig identifizierbar sein: Hamburger Polizist*innen bei Demonstrationen Foto: dpa

HAMBURG taz | Die Kennzeichnungspflicht für Hamburgs Polizisten kommt. Vergangene Woche brachte der Hamburger Senat fast unbemerkt von der Öffentlichkeit den entsprechenden Verordnungsentwurf auf den Weg. Die Regelung soll in §111 des Hamburger Beamtengesetzes verankert werden.

Die vom Senat jetzt beschlossene Regelung sieht vor, dass auf den Polizeiuniformen sowohl auf der Vorder- wie auf der Rückseite eine sechsstellige Ziffernfolge und die Kennung „HH“ aufgebracht wird. Der Identifizierungscode soll allerdings, so heißt es in einer Erläuterung zu der Verordnung, „nur bei öffentlichen Einsätzen aus Anlass von Versammlungen, öffentlichen Veranstaltungen oder Ansammlungen“ getragen werden.

Dass der Senat seinen Beschluss nicht offensiv kommuniziert hat, liegt daran, dass die Kennzeichnungspflicht noch durch die „Verbändeanhörung“ muss, in der die betroffenen Gewerkschaften und Berufsverbände noch acht Wochen Zeit haben, Kritik und Änderungsvorschläge einzubringen. Die Polizeigewerkschaften DPolG und GdP interpretieren die Kennzeichnung als „Misstrauensvotum“ gegen die Beamten und lehnen sie ab.

Auch die CDU war gegen die Kennzeichnungspflicht Sturm gelaufen, hatte dem rot-grünen Senat „ein gestörtes Verhältnis“ zur Polizei vorgeworfen und sieht eine „ganze Berufsgruppe unter Generalverdacht gestellt“. Innensenator Andy Grote (SPD) hatte hingegen darauf verwiesen, dass bereits sieben Bundesländer, darunter Bremen und Schleswig-Holstein, eine entsprechende Kennzeichnungspflicht eingeführt haben, die inzwischen allseits akzeptiert sei.

Ermittlungen gegen Beamte eingestellt

Ein letztes Argument für den neuen Nummernquote hatte Grote der Hamburger G20-Gipfel geliefert: Die Ermittlungen gegen mehrere Beamte, die möglicherweise Straftaten im Dienst begangen hatten, mussten eingestellt werden, weil sie nicht identifizierbar waren.

Nach der Verbändeanhörung wird sich der Senat vermutlich unmittelbar vor der Sommerpause mit den Reaktionen befassen und den Entwurf gegebenenfalls ändern. Allerdings ist mit großen Korrekturen nicht zu rechnen – auf die Grundlinie hat sich die rot-grüne Koalition festgelegt.

Die Bürgerschaft und ihre Fachausschüsse werden sich erst nach der Sommerpause mit dem Gesetz befassen. Eine rot-grüne Mehrheit im Landesparlament gilt als sicher. Im fortgeschrittenen Herbst, spätestens aber zum Jahreswechsel, wird die Kennzeichnungspflicht dann in Kraft treten. Die Regelung ist zunächst – bis zum 31. 12. 2021 – befristet.

Mitte Juni 2018 hatte Grote die Einführung einer individuellen Kennzeichnungspflicht für Polizisten in geschlossenen Einsätzen verkündet. Am 1. November 2018 hatte die Bürgerschaft daraufhin den Senat ersucht, einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen.

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