Überprüfung von Corona-Maßnahmen: Keine Zahlen vom Ministerium

War es angemessen, die Reisefreiheit drei Monate lang drastisch einzuschränken? Die Bundesregierung hat wohl nie versucht, das herauszufinden.

ein Polizeiauto versperrt eine Straße an der Grenze zu Österreich

Die Grenzen in Deutschland waren drei Monate lang gesperrt – wie hier in Neuhaus am Inn, Bayern Foto: Sven Hoppe/dpa

BERLIN taz | Es war ein Eingriff in das Recht auf Reisefreiheit, wie es die Bürgerinnen und Bürger in Deutschland bis dahin nicht gekannt hatten: In der Hochphase der Coronapandemie zwischen Mitte März und Mitte Juni, also drei lange Monate, waren die Grenzen von und nach Deutschland für EU- wie für Drittstaatsangehörige quasi dicht. Nur wer „triftige Gründe“ nachweisen konnte, durfte im Einzelfall ein- oder ausreisen. Unverheiratete Pendlerpaare sahen sich teils über Wochen nicht; mitunter war es selbst trauernden Angehörigen verboten, nach Todesfällen im engsten Familienkreis die Grenze nach Deutschland zu passieren.

Waren die Maßnahmen verhältnismäßig? Haben sie tatsächlich dazu beigetragen, die Pandemie signifikant einzudämmen? Und auf welcher Grundlage beruhte die Annahme, dass Reiseverbote hierzu ein geeignetes und vor allem effektives Mittel seien? Das wollte die Bundestagsabgeordnete Ulla Jelpke von der Linkspartei von der Bundesregierung wissen.

Doch in der Antwort auf ihre Kleine Anfrage zu Grenzkontrollen und Einreisebeschränkungen während der Coronakrise, die der taz vorliegt, rechtfertigt das zuständige Bundesinnenministerium die drastischen Beschränkungen von damals lediglich mit einer erhofften „weiteren Eindämmung der Infektionsgefahren durch das neuartige Coronavirus“.

Ob und inwieweit diese Hoffnung sich in belastbaren Zahlen widergespiegelt hat, lässt das von Horst Seehofer (CSU) geführte Ministerium offen. In der mehr als zwanzigseitigen Antwort finden sich keine Angaben dazu, ob und wie nützlich die Maßnahmen waren. Lapidar heißt es lediglich, die Bundesregierung habe jeweils „lageangepasst“ gehandelt. Konkret erläutert wird diese Lage dann aber nicht. Nur so viel: „Die Festlegung von Grenzübergangsstellen hat eine Kanalisierung des grenzüberschreitenden Verkehrs und zielgerichtete Kontrollen ermöglicht.“

Ulla Jelpke, Bundestagsabgeordnete der Linken

„Grundrechtseinschränkungen, auch falls sie gerechtfertigt sein sollten, müssen in jedem einzelnen Fall ausreichend begründet werden. Hier versagt die Regierung“

Die Selbstkritik des Ministeriums beschränkt sich auf einen von Ulla Jelpke hervorgehobenen Einzelfall, in dem österreichischen Kindern die Einreise zu ihrer in Deutschland lebenden, um ihren verstorbenen Mann trauernden Mutter verwehrt worden ist. Hier sei „eine andere Lösung (…) möglich gewesen“. Wie viele weitere nachträglich als unverhältnismäßig betrachtete Einreiseverbote es gab, vermag die Regierung indes nicht mitzuteilen.

„Grundrechtseinschränkungen, auch falls sie gerechtfertigt sein sollten, müssen in jedem einzelnen Fall ausreichend begründet werden. Hier versagt die Regierung“, kritisiert Jelp­ke. Gerade mit Blick auf aktuell steigende Infektionszahlen sei die „mangelnde Bereitschaft“, sich mit der Wirksamkeit vergangener Maßnahmen auseinanderzusetzen, gefährlich. Die Zustimmung der Bevölkerung könne sinken. Die Weltgesundheitsorganisation und das Robert-Koch-Institut hatten zuletzt bezweifelt, dass die Beschränkung des Reiseverkehrs zur Pandemieeindämmung helfe.

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