Prozess zum Mord an Walter Lübcke: Todesschuss in drei Versionen

Im Mordfall Walter Lübcke gibt es drei verschiedene Geständnisse des Angeklagten. Erfand Ex-Verteidiger Frank Hannig eines davon?

Potrait des Anwalts Frank Hannig

Frank Hannig, Ex-Anwalt des Hauptverdächtigen Stephan E. im Januar 2020 Foto: Uwe Zucchi/dpa/picture alliance

FRANKFURT/MAIN taz | Stephan E. würdigt seinen früheren Anwalt keines Blickes, dreht sich nicht um, als Frank Hannig in den Saal tritt. Auch Hannig, geröteter Kopf, graues Jackett, schaut nur zu den Richtern, als er sich an den Zeugentisch setzt. „Ich heiße Frank Hannig, 50 Jahre, bin Rechtsanwalt, verheiratet, komme aus Dresden“, beginnt er.

All dies ist den Anwesenden im Saal 165 des Oberlandesgericht Frankfurt/Main hinlänglich bekannt. Denn Hannig war hier bis Juli selbst Beteiligter im Prozess zum Mord an Walter Lübcke. Als Pflichtverteidiger des Hauptangeklagten Stephan E. stellte Hannig Anträge, gab den Richtern Paroli, besprach sich mit seinem Mandanten. Dann wurde er entpflichtet. Weil er Anträge gegen den Willen von Stephan E. stellte. Der Anwalt musste seine Robe ablegen und den Saal verlassen.

Am Dienstag nun ist Hannig wieder da – in neuer Rolle. Als Zeuge. Und, wenn es schlecht läuft, demnächst als Beschuldigter wegen Anstiftung zu einer falschen Verdächtigung.

Es ist eine der inzwischen zahlreichen Volten in diesem seit Juni laufenden Großprozess. In der Nacht zum 2. Juni 2019 war Walter Lübcke, der Kasseler Regierungspräsident, mit einem Kopfschuss vor seinem Haus im kleinen Istha bei Kassel getötet worden. Zwei Wochen später wurde Stephan E. festgenommen, ein Kasseler Rechtsextremist mit langer Vorstrafenliste und zwei Kindern. Die Ermittler hatten eine DNA-Spur von ihm am Hemd von Lübcke gefunden. Der 47-Jährige gestand den Mord und führte sie zur vergrabenen Tatwaffe, einem Rossi-Revolver. So viel ist klar.

Welche Version stimmt denn nun?

Was aber genau in der Tatnacht geschah, ist inzwischen längst nicht mehr so klar. Und der Prozess in Frankfurt hat dies bisher auch nicht zu klären vermocht, eher im Gegenteil. Daran hat auch Frank Hannig seinen Anteil.

Denn inzwischen gibt es gleich drei Geständnisse von Stephan E., drei mögliche Versionen wie Walter Lübcke starb. In seinem ersten Geständnis hatte E. – kurz nach der Festnahme und ohne Anwalt – noch alle Schuld auf sich genommen: Er habe sich allein zum Haus von Lübcke begeben und habe den 65-Jährigen dort erschossen. Das Motiv: lang aufgestaute Wut über eine Ansage des CDU-Politikers an pöbelnde Geflüchteten-Gegner auf einer Bürgerversammlung 2015: Sie könnten ja Deutschland auch verlassen, wenn sie die hiesigen Werte nicht teilten, hatte Lübcke damals gesagt.

Dann aber zog E. sein Geständnis zurück – und wartete mit Version zwei auf: Er sei nicht allein am Tatort gewesen, sondern mit dem Mitbeschuldigten Markus H., einem Freund und Gesinnungskameraden. Dieser sei es gewesen, der Lübcke erschossen habe, aus Versehen, nachdem man den Politiker eigentlich nur bedrohen wollte. Im Prozess folgte dann Version Nummer drei: Es seien zwar beide am Tatort gewesen, in dieser Version aber will Stephan E. doch wieder selbst geschossen haben.

Seitdem dreht sich der Prozess darum, welche dieser Versionen denn nun stimmt. Und welchen Anteil die Verteidiger an diesen Geständnissen haben. Denn Stephan E. erklärte auch, dass es seine früheren Anwälte waren, die ihm die ersten zwei Geständnisse vorgaben. Beim ersten habe ihn sein früherer Verteidiger Dirk Waldschmidt, ein Szeneanwalt und seit Sommer 2019 entpflichtet, angehalten, Markus H. außen vor zu lassen – im Gegenzug würden „Kameraden“ seiner Familie finanziell helfen. Beim zweiten Geständnis sei es Hannig gewesen, der ihm vorschlug, Markus H. als Schützen zu benennen – um den bisher Schweigenden zu einer Aussage zu provozieren.

Es ist dieser Vorwurf, wegen dem Hannig am Dienstag als Zeuge aussagen muss. Die Erwartungen sind hoch. Denn der Dresdener Anwalt ist nicht nur politisch einschlägig bekannt, stand schon bei Pegida auf der Bühne. Er ist auch sendungsbewusst. Schon vor dem Prozessstart lud Hannig zu einer Pressekonferenz, um das zweite Geständnis seines Mandanten zu verkünden. Später kommentierte er auf seinem Youtube-Kanal die Verhandlungstage. Auch am Montag filmte er ein Video von sich, auf einer Bank an einem Bach im Wald, mit Zigarre. Er suche gerade etwas Ruhe vor seinem kommenden Auftritt am Oberlandesgericht, sagte Hannig. Als Zeuge sei er dann ja „in der Hand des Gerichts“, davor habe er „durchaus auch ein bisschen Schiss“.

Am Dienstag im Gerichtssaal aber gibt sich Hannig plötzlich wortkarg. Er erscheint mit einem renommierten Wiesbadener Rechtsanwalt. Und dieser gibt zu Protokoll, dass Hannig von seinem umfassenden Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machen werde. Sonst laufe dieser Gefahr, sich selbst zu belasten. Der Anstiftung zur Falschverdächtigung nämlich.

Nach einem Hin und Her mit Richter Thomas Sagebiel gibt Hannig zumindest preis, wie er im Juli 2019 zum Anwalt von Stephan E. wurde: Ein Kasseler Justizbediensteter habe ihn angerufen und gesagt, dass E. dringend einen Anwalt brauche, „und zwar einen wie mich“. Darauf habe er den Festgenommenen angeschrieben und das Mandat bekommen. Mehr aber will Hannig nicht sagen.

Ausgestanden ist die Sache für den Anwalt damit aber nicht. Und auch nicht für den ersten Anwalt Waldschmidt. Der hatte bereits Anfang September ausgesagt – und bestritten, Stephan E. ein Geständnis vorgegeben zu haben. Er habe dem 47-Jährigen vielmehr zum Schweigen geraten. Als dieser doch aussagte, habe es ihn „aus den Wolken geholt“.

Hanning droht schlimmstenfalls ein Berufsverbot

Doch zumindest Hannig wird auch von Mustafa Kaplan belastet, dem aktuellen Verteidiger von Stephan E. Der Kölner war einst NSU-Opferanwalt, dann vertrat er den türkischen Präsidenten gegen den ZDF-Satiriker Jan Böhmermann. Anfang Juli habe ihm Hannig gestanden, das zweite Geständnis von E. erfunden zu haben, erklärte Kaplan im Prozess. Als Strafverteidiger dürfe er ja lügen, habe Hannig behauptet. Kaplan sagte am Dienstag er sei „verwundert“ gewesen, wie offen sein damaliger Mitverteidiger seine Lüge einräumte.

Die zuständige Staatsanwaltschaft Kassel führt zu Hannig bisher einen Prüfvorgang. Man warte derzeit weitere Informationen aus dem Prozess ab, stehe in Kontakt mit der Bundesanwaltschaft, sagte ein Sprecher der taz. Käme es tatsächlich zu Ermittlungen und einer Verurteilung, könnte das schmerzhaft für Hannig werden: mit Strafen bis hin zum Berufsverbot.

Das Gericht widmet sich am Nachmittag vorerst noch einer anderen Frage: der nach möglichen Mitwissern. Als Zeugen sind zwei frühere Kollegen von Stephan E. geladen, Timo A. und Jens L., die mit ihm bei einem Kasseler Bahntechnikhersteller arbeiteten. Beiden verkaufte Stephan E. auch Waffen. E. behauptete, die beiden teilten seine Einstellung. Jens L. soll zudem Schmiere gestanden haben, als E. seinen Tatrevolver zusammen mit anderen Waffen auf dem Firmengelände vergrub – was dieser am Dienstag bestreitet.

Auch sonst spielen die Männer ihre Gesinnung herunter. Man habe schon Merkels Flüchtlingspolitik kritisiert, nicht alles aber sei ernst gemeint gewesen. Von den Mordplänen habe man erst recht nichts mitbekommen, sie hätten Stephan E. gar nicht wirklich gekannt. Gegen Jens L. wurde erst kürzlich Anklage wegen Verstößen gegen das Waffengesetz erhoben. Timo A. erhielt bereits im Frühjahr einen Strafbefehl von 3.000 Euro wegen unerlaubten Waffenbesitzes.

Rückkehr zur Einzeltäter-Theorie?

Die Frage aber, die sich stellt, ist: Wussten die Männer auch von den Mordplänen gegen Walter Lübcke? Und wenn ja: wer noch? Wie groß ist das Netzwerk um Stephan E.? Auch diese Frage konnte der Prozess bisher nicht beantworten.

Für die Anklage ist klar, dass jedenfalls der Mitangeklagte Markus H. dazugehörte. Laut Zeugen soll er über Gewalt gegen Lübcke sinniert haben, mit Stephan E. ging er zu Schießübungen und AfD-Demos. Beide löschten nach dem Mord an Lübcke ihre Chats. Die Bundesanwaltschaft wirft ihm deshalb psychische Beihilfe zum Mord vor.

Aber war er auch beim Mord dabei, wie Stephan E. behauptet? Am Tatrevolver und Tatort fanden sich jedenfalls nur DNA-Spuren von Stephan E., nicht aber von Markus H. Und E.s Aussagen dazu, wie sich Markus H. am Tatort bewegt haben soll, sind widersprüchlich. Auch eine Belastungszeugin gegen den Mitangeklagten präsentierte sich zuletzt wenig glaubwürdig. Als ein Verteidiger, von Markus H. am Dienstag fordert, sein Mandant müsse endlich aus der Haft entlassen werden, reagiert Richter Sagebiel bemerkenswert verständig. Der Senat habe die Haftfrage im Blick, sagt er. „Das wird in Kürze auf den Tisch kommen.“

Wird Markus H. womöglich demnächst aus der U-Haft entlassen? Reicht es nicht mal zu einer Verurteilung wegen Beihilfe? Dann bliebe am Ende doch nur Stephan E., der Einzeltäter. Es wäre die Rückkehr zum Geständnis Nummer eins.

Stephan E. schweigt dazu inzwischen wieder. In sich gekehrt starrt er im weißen Hemd und Anzug am Dienstag in den Saal. Ihm gegenüber sitzen die Witwe von Walter Lübcke und dessen jüngerer Sohn. Für sie wäre die Wendung zurück zur Einzeltäter-Version eine Ernüchterung. Denn die Familie hatte vor Prozessbeginn erklärt, sie wolle Aufklärung – und eine gerechte Strafe für die Täter. Und erst kürzlich noch verfassten sie ihre Zwischenbilanz: Für sie stehe fest, dass beide Angeklagten, Stephan E. und Markus H., den Mord an ihrem Mann und Vater „seit Langem gemeinsam geplant und auch gemeinsam durchgeführt haben“.

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