Hilfen für Betriebe und Selbstständige: Bis zu 75 Prozent Umsatz erstattet

Die staatliche Entschädigung fällt großzügiger aus als im Frühjahr. Indes profitieren die betroffenen Branchen unterschiedlich stark.

Ein junger Mann trainiert in seinem Wohnzimmer mit einer kleinen Hantel

Training im Wohnzimmer anstatt Besuch im Fitnessstudio Foto: Britta Pedersen/dpa

BERLIN taz | Bars, Kinos, Theater, Fitnessstudios und Freizeitparks: Sie alle müssen von Montag an ihren Betrieb komplett einstellen. Doch für diese Zeit sollen sie eine Entschädigung bekommen, und die fällt großzügiger aus als bei den ersten erzwungenen Schließungen im Frühjahr. Unternehmen mit bis zu 50 Mitarbeiter*innen sollen vom Staat pauschal 75 Prozent des Umsatzes erhalten, den sie im November 2019 gemacht haben.

Bei größeren Unternehmen ist es weniger; die Details dafür sind noch offen. Durch diese „großzügige Hilfe“ sollten die „wirtschaftlichen Folgen so gut wie möglich abgefedert werden“, sagte Finanzminister Olaf Scholz (SPD) am Donnerstag. Insgesamt stellt der Bund für die neue Entschädigung bis zu 10 Milliarden Euro bereit.

Mit der Orientierung am Umsatz werde ein „vergleichsweise einfacher, objektiver Maßstab“ genutzt, sagte Wirtschaftsminister Peter Altmaier. Tatsächlich ist aber absehbar, dass Unternehmen aus den verschiedenen betroffenen Branchen sehr unterschiedlich von der Regelung profitieren werden, weil das Verhältnis von Umsatz zu Gewinn sehr unterschiedlich ist.

So entspricht etwa bei einem selbstständigen Künstler der Umsatz weitgehend dem Gewinn, sodass auch bei einer Erstattung von 75 Prozent des Umsatzes Geld fehlt. Bei einem Kino, das vom Ticketpreis normalerweise 30 bis 50 Prozent an den Verleiher abführen muss, bleibt dagegen ein viel kleinerer Teil des Umsatzes als Gewinn übrig; bei einer Erstattung von 75 Prozent des Umsatzes steht das Kino also finanziell besser da als bei regulärem Betrieb.

Details werden noch ausgearbeitet

Wie Berechnung und Auszahlung konkret ablaufen, steht noch nicht fest. „Wir arbeiten noch an den Details“, sagte Altmaier. Klar ist bereits, dass Kurzarbeitergeld und Überbrückungshilfe, die die betroffenen Unternehmen für November erhalten, bei der neuen Entschädigung angerechnet werden.

Für neu gegründete Unternehmen und für Betriebe mit sehr unregelmäßigen Umsätzen soll mit Mittelwerten gearbeitet werden. Zudem sollen auch Firmen entschädigt werden, die indirekt von den Schließungen betroffen sind, etwa Lieferanten oder Reinigungsfirmen. Auch hier ist die genaue Berechnung noch unklar.

Weil die Entschädigung in vielen Fällen höher sein dürfte als der Gewinn bei geöffneten Betrieben, dürfte es kaum Klagen gegen die neuen Regeln geben. Die Branche begrüßte die Pläne jedenfalls: „Wenn das so kommt wie angekündigt, ist es sehr hilfreich“, sagte der Chef der Kinokette Cineplex, Kim Ludolf Koch, der taz. Angesichts des Umsatzeinbruchs der letzten Monate bleibe die Lage aber trotzdem schwierig. Die Hauptgeschäftsführerin des Hotel- und Gaststättenverbands, Ingrid Hartges, sagte, es sei wichtig, dass die Hilfen „schnell und unbürokratisch zur Verfügung gestellt werden“.

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