Verfassungsschutz zum Landesverband: AfD Thüringen wird voll beobachtet

Der Verfassungsschutz in Thüringen stuft den dortigen Landesverband der AfD als erwiesen rechtsextrem ein. Das ist eine bundesweite Premiere.

Portrait von Björn Höcke

Chef eines nun offiziell rechtsextremen Parteiverbands: Björn Höcke Foto: Gregor Fischer/dpa

BERLIN taz | Überraschend ist die Entscheidung nicht, höchstens der Zeitpunkt ist es. Wenige Monate vor der Bundestagswahl und wohl auch der Landtagswahl hat der Thüringer Verfassungsschutz den Landesverband der AfD zum vollen Beobachtungsobjekt hochgestuft. Es ist der deutschlandweit erste AfD-Landesverband, der als erwiesen rechtsextrem gilt und damit auf einer Stufe mit der NPD steht.

Der Verfassungsschutz habe festgestellt, „dass hinsichtlich des Landesverbandes Thüringen der AfD Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung vorliegen, die einen Beobachtungsauftrag in Form eines ‚erwiesen extremistischen Beobachtungsobjektes‘ eröffnen“, heißt es in einer Vorlage für das Thüringer Kabinett. Die Einstufung ist demnach bereits am 15. März in Kraft getreten. Das „Freie Wort“ hatte zuerst darüber berichtet.

Der Verfassungsschutz hat den Landesverband, der fest in der Hand des inzwischen offiziell aufgelösten „Flügels“ ist, schon lange auf dem Schirm. Seit März 2020 war er rechtsextremer Verdachtsfall. Der „Flügel“ mit dem Thüringer Landes- und Fraktionschef Björn Höcke an der Spitze ist bereits bundesweit als erwiesen rechtsextrem eingestuft, der Chef des Bundesamtes für Verfassungsschutz nennt Höcke selbst einen „Rechstextremisten“.

„Programmatik und Personenpotential der erwiesen extremistischen Bestrebung ‚Der Flügel‘ setzen sich auch nach dessen formaler Auflösung im Landesverband fort“, heißt es in der Kabinettsvorlage zur Begründung der Hochstufung. Außerdem würde die AfD die Zentralität des Rechtes auf Menschenwürde, wie sie im Grundgesetz verankert ist, relativieren, Muslime pauschal herabwürdigen und den Parlamentarismus verächtlich machen. Die deutsche Staatsangehörigkeit werde mit der ethnisch-kulturellen Volkszugehörigkeit gleichgesetzt, die persönliche Freiheit des Menschen einem Konzept der Volksgemeinschaft untergeordnet.

Kritik am Zeitpunkt der Entscheidung

Auch weise der Landesverband auf verschiedenen Ebenen Verbindungen zu anderen rechtsextremistischen Gruppierungen und Personen auf, wie der „Identitären Bewegung“. Für eine Zusammenarbeit mit teilweise extremistischen Protestbewegungen, zum Beispiel „Zukunft Heimat“, werde geworben, um politische Transformationsprozesse über die „Straße“ zu beschleunigen.

„Das ist der nächste offensichtliche Missbrauch des Verfassungsschutzes“, kritiserte der Thüringer Spitzenkandidat der AfD für die Bundestagswahl, Stephan Brander, die Hochstufung gegenüber der taz. Der Chef des Verfassungsschutzes, Stephan Kramer, missbrauche seine Behörde „für private Zwecke“. Kramer kandidiert für die SPD selbst für den Bundestag.

Von Kramer und auch von Thüringens Innenminister Georg Maier (SPD) gibt es bislang keine Stellungnahmen. Kramer bestätigte der dpa die Einstufung, sagte aber, er wolle sich zu den Inhalten nicht äußern, weil es mit Blick auf die geplante Landtagswahl im Herbst eine „gesteigerte Neutralitätspflicht“ gebe.

„Die Hochstufung ist keine Überraschung“, sagte die parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen, Madeleine Henfling, der taz. Sie sehe in der Thüringer AfD niemanden, der sich vom „Flügel“ distanziere. „Skeptisch bin ich allerdings, ob das der richtige Zeitpunkt ist.“ In Thüringen soll am 26. September gemeinsam mit dem Bundestag ein neuer Landtag gewählt werden. Zuvor muss sich aber das Parlament noch auflösen.

In Brandenburg, Sachsen und Sachsen-Anhalt sind die Landesverbände der AfD als rechtsextreme Verdachtsfälle eingestuft. Hier dürfen bereits nachrichtendienstliche Mittel wie V-Leute eingesetzt werden. Auf Bundesebene darf das Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD dagegen bis zum Abschluss eines Eilverfahrens vor dem Kölner Verwaltungsgericht nicht als rechtsextremistischen Verdachtsfall einordnen und beobachten. Die AfD hatte sich noch vor einer möglichen Einstufung als Verdachtsfall vorsorglich an das Gericht gewandt, um eine solche Einstufung zu verhindern.

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