Europarat gegen die Türkei: Strafverfahren in der Causa Kavala

Das Gremium leitet wegen der Haft Osman Kavalas ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Türkei ein. Ihr droht nun der Ausschluss.

Osman Kavala mit Mikrofon.

Seit 2017 ohne Urteil in Untersuchungshaft: Osman Kavala, undatiertes Foto Foto: reuters

ISTANBUL taz | In einem historischen Schritt hat der Ministerratsausschuss des Europarates am Donnerstag beschlossen, ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Türkei einzuleiten. Am Ende dieses Verfahrens könnte der Ausschluss des Landes aus der ältesten europäischen Großinstitution stehen.

Der Europarat ist zwar ökonomisch und politisch weniger wichtig als die EU, hat aber als Hüter der europäischen Menschenrechtscharta einen hohen Symbolwert. Seine wichtigste Einrichtung ist der Europäische Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg (EGMR), der die Einhaltung der Menschenrechtscharta überwacht und der von allen Bürgern der Länder, die Mitglied im Europarat sind, angerufen werden kann.

Und genau darum geht es. Die türkische Regierung weigert sich seit Jahren, bestimmte Urteile des EGMR, die Präsident Recep Tayyip Erdoğan nicht passen, umzusetzen. Konkret geht es um den Fall des Kulturmäzens Osman Kavala, der seit nunmehr über vier Jahren ohne Urteil in Untersuchungshaft sitzt und dessen Freilassung der EGMR seit zwei Jahren fordert.

Im Sommer hatte der zuständige Ausschuss des Ministerrates bereits angekündigt, der Türkei drohe ein Vertragsverletzungsverfahren, wenn sie Osman Kavala nicht bis spätestens zum 30. November aus der Haft entlässt. Bei dem letzten Prozesstermin am 26. November entschied das Gericht aber genau gegenteilig und befand, Kavala müsse weiterhin in U-Haft bleiben.

Den einzigen anderen Fall eines angedrohten Vertragsverletzungsverfahrens gab es bislang gegen Aserbaidschan, ebenfalls wegen eines politischen Gefangenen, der ohne ersichtlichen Grund in U-Haft gehalten wurde. Die Justiz von Präsident Ilham Aliyev lenkte daraufhin ein und ließ den Betroffenen frei.

Ausschluss mit Konsequenzen

Danach sieht es in der Türkei nicht aus. Das türkische Außenministerium veröffentlichte am Freitag eine Erklärung, in der sie den Europarat vor der Einmischung in die „unabhängige Justiz“ des Landes warnt und sich außerdem über eine ungleiche Behandlung beklagt. Auch in anderen Ländern des Europarates würden Urteile des EGMR nicht umgesetzt.

Ende Oktober hatte Erdoğan schon einmal gezeigt, dass er Kavala auf keinen Fall freilassen will. Als zehn westliche Botschafter ihn öffentlich aufforderten, das Urteil des EGMR im Falle Kavalas umzusetzen, drohte er mit Rauswurf aller zehn Botschafter. Man muss deshalb davon ausgehen, dass Erdoğan auch jetzt bis zum Äußersten geht.

Bis zum 19. Januar 2022 hat die Türkei nun Zeit, eine förmliche Erklärung abzugeben. Danach wird der Ministerrat den Fall erneut an den EGMR überweisen und dieser erneut entscheiden. Fordert der EGMR trotz der Einlassung der Türkei weiterhin die Freilassung Kavalas und weigert sich die Türkei erneut, dem nachzukommen, wird ein Ausschlussverfahren eingeleitet. Stimmt eine Zweidrittel-Mehrheit im Ministerrat dafür, wird die Türkei aus dem Europarat hinausgeworfen.

Für die Türkei, die Anfang der 1950er-Jahre eines der Gründungsmitglieder des Europarates war, wäre das ein enormer Imageverlust. Erdoğan wäre in Europa quasi geächtet, was wohl auch Konsequenzen für das Verhältnis seiner Regierung zur EU hätte. Im Gegensatz zum Europarat, dessen Einfluss eher symbolisch ist, könnte eine weitere Verschlechterung der Beziehungen zur EU massive ökonomische Folgen haben – und das in einer Situation, in der die Türkei in großen wirtschaftlichen Schwierigkeiten steckt.

Noch hat Erdoğan Zeit, einzulenken. Allerdings würde dann nach der Causa Kavala gleich ein weiterer Fall auf ihn zukommen: Auch für den seit fünf Jahren inhaftierten früheren Vorsitzenden der kurdisch-linken HDP, Selahattin Demirtaş, fordert der EGMR seit Langem die Freilassung.

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