Dänemarks Abschottungspolitik: Der gemietete Knast im Kosovo

Kopenhagen will Abschiebehäftlinge in ein Gefängnis südlich von Pristina stecken. Dafür werden im Kosovo zunächst 300 Haftplätze gemietet.

Ein Gebäude vom Wasser aus fotografiert

Hauptsache weit weg: Auch die dänische Insel Lindholm sollte abgelehnte Asylsuchende aufnehmen Foto: Mads Claus Rasmussen/imago

STOCKHOLM taz | Dänemarks sozialdemokratische Regierung hat ein flüchtlingspolitisches Lieblingsprojekt: Null Asylsuchende mehr über die Grenze zu lassen und den gesamten Asylprozess nach Ruanda zu verlegen. Daran arbeitet sie noch. Aber nach einjährigen Verhandlungen mit der Regierung des Kosovo sieht Kopenhagen sich vor einem anderen Erfolg: Abschiebehäftlinge aus nichteuropäischen Ländern sollen nicht mehr in Dänemark, sondern im Kosovo inhaftiert werden. Dafür will die dänische Regierung dort einen Knast anmieten.

Am Montag hat der dänische Justizminister Nick Hækkerup in Pristina mit seiner Amtskollegin Albulena Haxhiu eine Absichtserklärung unterzeichnet. Demnach will Kosovo Dänemark beginnend ab 2023 für die Dauer von 10 Jahren 300 Haftplätze in der Haftanstalt Gjilan zur Verfügung stellen. Dafür soll das Land 210 Millionen Euro bekommen.

Offiziell soll dadurch das unter Kapazitätsproblemen leidende dänische Gefängniswesen entlastet werden. Die Beschlussunterlage der dänischen Regierung macht aber deutlich, dass es in erster Linie mal wieder um Abschreckung geht: „Ein klares Signal, dass zur Ausweisung Verurteilte Dänemark zu verlassen haben.“ Haben sie ihre Strafe im Kosovo verbüßt, soll eine Abschiebung in ihre Heimat von dort aus direkt erfolgen.

Seit die Pläne in der vergangenen Woche bekannt wurden, meldeten sich viele kritische Stimmen, wie die der Kriminologieprofessorin Linda Kjær Minke: „Man betrachtet Gefangene als Güter, die man einfach irgendwohin transportieren kann.“ Rechtsanwalt Erbil Kaya spricht von „modernem Kolonialdenken“. „Die sollen mit denen klarkommen, die wir nicht haben wollen.“

Wie steht es um das Besuchsrecht?

Es wurden auch juristische Zweifel laut, inwieweit eine solche „ausgelagerte“ Strafverbüßung mit nationalem Recht und internationalen Konventionen vereinbar ist. Zentral sei die Sicherung des Kontaktrechts zwischen den Inhaftiertem und ihren Angehörigen, sagt die Direktorin des Dänischen Menschenrechtsinstituts Louise Holck. Die Europäische Menschenrechtskonvention verbriefe das Recht zum Schutz des Privat- und Familienlebens. Das gelte auch für Inhaftierte.

Wenn die Regierung sich dazu entschließe, Gefangene in einer 2.000 km entfernten Haftanstalt unterzubringen, dann müsse sie auch das Besuchsrecht sicherstellen und beispielsweise auf Staatskosten einmal wöchentlich ein Flugzeug chartern, damit Familienbesuche in dem eine Autostunde von Pristina entfernten Gjilan möglich seien, meint Rasmus Kjeldahl, Direktor der Kinderschutzbundes Børns Vilkår.

In diesem Fall und auch sonst gälten in Gjilan die gleichen Regeln wie in einer dänischen Haftanstalt, verspricht Justizminister Hækkerup. Das Gefängnis werde umgebaut und es sei mit der Regierung des Kosovo vereinbart, dass für die aus Dänemark dorthin verlegten Häftlinge zwar kosovarisches Personal zuständig sei, es aber eine „dänische Leitung“ geben werde. Man könne deshalb von einem „dänischen Gefängnis im Kosovo“ sprechen.

Experiment in den Niederlanden gescheitert

Therese Rytter, juristische Direktorin des dänischen Antifolterinstituts Dignity überzeugt das nicht. „Ich kenne kein einziges Beispiel, in dem ein Land Haftplätze im Ausland mietet und gleichzeitig die Leitung der Haftanstalt übernimmt.“ Es sei schwer vorstellbar, wie Dänemark die Geltung dänischen Rechts auf kosovarischem Territorium sicherstellen wolle.

Das Anmieten von Haftplätzen in den Niederlanden etwa hatte Norwegen 2018 nach zwei Jahren abgebrochen, weil es in der Praxis gerade nicht möglich war, norwegischem Recht dort Geltung zu verschaffen. Das Personal in den Niederlanden hatte die völlig legale Möglichkeit zu Maßnahmen, die nach norwegischem Recht verboten waren.

Mit dem Kosovo dürfte das noch schwieriger werden, meint Rytter unter Verweis auf einen im September veröffentlichten Bericht des Antifolterkomitees des Europarats über dortige Haftbedingungen. Darin wird eine Kultur von Gewalt und Korruption kritisiert. Häftlinge würden misshandelt, sie könnten ohne sinnvolle Beschäftigung bis zu täglich 21 Stunden isoliert und eine totale Isolationshaft von 30 Tagen angeordnet werden. Er kenne diesen Bericht, sagt Justizminister Haek­kerup. „Aber ich bin zuversichtlich, dass wir das schaffen.“

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