Klagen von Ex-AfD-Politiker abgewiesen: Korb aus Köln

Ex-AfDler Andreas Kalbitz wollte Einsicht in Akten, die Behörden über ihn angelegt haben. Doch dieses Ansinnen wies ein Kölner Gericht nun ab.

Andreas Kalbitz

Nichts mit Einsicht: Ex-AfD-Mitglied Andreas Kalbitz (hier im Oktober 2020) Foto: Filip Singer/epa

BERLIN taz | Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) ist dem ehemaligen AfD-Mitglied Andreas Kalbitz keine Unterlagen schuldig. Zu dieser Entscheidung ist das Verwaltungsgericht Köln am Donnerstagmorgen gekommen – und hat somit zwei Klagen des Abgeordneten abgewiesen.

Die offiziell aufgelöste Parteiströmung „Der Flügel“, zu der sich Kalbitz bis Mai 2020 zählte, war im März 2020 vom BfV als erwiesen rechtsextremistisch eingestuft worden. Daraufhin hatte der ehemalige Brandenburger Landeschef die Übersendung von mehreren Akten und Unterlagen beantragt.

Unter anderem verlangte Kalbitz die Überlassung des Gutachtens, worin der Flügel als extremistisch klassifiziert wurde, Nachweise über seine angeblichen Kontakte zur Neonazi-Organisation „Heimattreue Deutsche Jugend“ (HDJ), eine Mitgliederliste der HDJ, die Weiterleitung der über ihn geführten Personenakte sowie Auskunft zu über ihn gespeicherten Daten.

In einem ersten und zweiten Bescheid hatte das BfV diverse Anträge abgelehnt. Dazu zählten die Überlassung des Gutachtens, Nachweise zum HDJ sowie die Übersendung der Personenakte. Gleichzeitig bekam Kalbitz eine umfangreiche Auskunft über zu ihm gespeicherte Daten, HDJ-Kontakte sowie einer HDJ-Mitgliederliste. Der Ex-AfDler gab sich damit nicht zufrieden und bestand mit zwei Klagen weiterhin auf der Übersendung der Unterlagen.

Mühe, die sich nicht lohnt

Das Gericht begründete nun seine Ablehnung damit, dass Kalbitz bereits zahlreiche Informationen erhalten habe und eine weitere Auskunft mit einem unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand verbunden sei. Außerdem sei die Klage unbegründet und der Politiker hätte keinen Anspruch auf die geforderten Daten, geschweige denn eine Akteneinsicht. Es bestehe die Gefahr, dass durch die Herausgabe der Personenakte die Aufgabenerfüllung des BfV gefährdet werde.

Ob Kalbitz gegen dieses Urteil Berufung einlegt, bleibt offen. Der in der AfD noch immer als einflussreich geltende Netzwerker Kalbitz scheiterte bereits kürzlich mit einer Klage gegen die Annullierung seiner AfD-Mitgliedschaft. Er ist noch immer Teil der AfD-Fraktion im Brandenburger Landtag.

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